Widerrufsrecht für Verbraucher
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Infografik Nr. 128055
Widerrufsrecht für Verbraucher
Der Online-Handel hat in der EU stark an Bedeutung gewonnen. Überall finden die Verbraucher Gefallen daran, am Computer unabhängig von Ladenschlusszeiten ...
Widerrufsrecht für Verbraucher
Der Online-Handel hat in der EU stark an Bedeutung gewonnen. Überall finden die Verbraucher Gefallen daran, am Computer unabhängig von Ladenschlusszeiten Waren und Preise zu vergleichen und sich die bestellten Artikel bequem ins Haus liefern zu lassen. Allerdings blüht das Versandgeschäft bisher fast nur im nationalen Rahmen. Bestellungen über die Grenzen hinweg blieben die Ausnahme. Die Unübersichtlichkeit der von Land zu Land abweichenden verbraucherrechtlichen Regelungen mag ein Grund dafür gewesen sein. Mit einer neuen Richtlinie sorgte die EU deshalb dafür, dass für wesentliche Teile des Verbrauchervertragsrechts künftig europaweit einheitliche Regeln gelten. In Deutschland wurden die entsprechenden Rechtsänderungen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt; sie traten zum 13. Juni 2014 in Kraft.
Eine wichtige Neuerung betrifft das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Es gibt dem Besteller die Möglichkeit, die Unterschrift unter den Vertrag noch einmal zu überdenken und sich von dem vereinbarten Geschäft zurückzuziehen. Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen (sog. Haustürgeschäften) und Fernabsatzverträgen erfolgt der Widerruf durch eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Es genügt allerdings nicht mehr, die Ware einfach zurückzusenden. Vereinfacht wird der Widerruf durch ein EU-einheitliches Formular, das auf der Website des Unternehmers ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Sein Eingang muss sofort bestätigt werden.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage; auch dies gilt jetzt überall in der EU. Der Beginn der Frist hängt allerdings von der Art der Lieferung ab: Sie beginnt entweder mit dem Eingang der bestellten Ware oder der letzten Teillieferung aus einer einheitlichen Bestellung oder der ersten Lieferung aus einem Abonnement. Handelt es sich um einen Vertrag über den Bezug von Wasser, Gas, Strom, Fernwärme oder die Übertragung digitaler Daten, läuft die Widerrufsfrist ab Vertragsabschluss. Das Widerrufsrecht erlischt allerdings, wenn der Kunde, obwohl er dies weiß, die Daten ausdrücklich noch vor Ablauf der Widerrufsfrist empfangen will. Es entfällt auch bei Waren, die speziell nach Kundenwünschen angefertigt wurden, oder wenn die in Auftrag gegebenen Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht worden sind.
Der Verbraucher muss vom Unternehmer vorab über sein Widerrufsrecht informiert werden. Wurde das vergessen oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist. Sie endet nach neuer Rechtslage aber spätestens nach Ablauf von einem Jahr und 14 Tagen.
Ausgabe: | 06/2014 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |