Tätigkeit der Amtsgerichte
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Infografik Nr. 129115
Eine funktionierende Rechtsprechung ist Grundlage jedes Rechtsstaats. Nach dem Verständnis des Deutschen Richterbunds sichert die Justiz den Rechtsfrieden, gewährleistet Rechtsschutz für den Einzelnen und Rechtssicherheit für alle und erweist sich dadurch als unverzichtbare Stütze der Gesellschaft. Die Erwartungen der Bürger an die Justiz sind entsprechend hoch: Sie wollen, dass die Gerichte sowohl schnell als auch gerecht entscheiden. Mit der grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit der Justiz ist eine wesentliche Voraussetzung für eine sachgerechte und unparteiische Rechtsprechung gegeben. Wie rasch und gut die Justiz tatsächlich arbeitet, hängt aber auch von anderen Faktoren ab, auf die sie selbst nur begrenzten Einfluss hat. Die personelle und technische Ausstattung spielt dabei ebenso eine Rolle wie das anzuwendende Verfahrensrecht.
Die Tätigkeit der Justiz konzentriert sich zu einem großen Teil auf der unteren Stufe der Gerichtsorganisation bei den 638 Amtsgerichten. Sie sind zuständig für zivile Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 €, außerdem für alle Mietstreitigkeiten. Sie entscheiden in Familiensachen wie Ehescheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren. Sie erledigen Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit – als Betreuungsgericht, Nachlassgericht, Registergericht und Grundbuchamt. Und sie verhandeln in erster Instanz über Strafsachen aus dem Bereich der „leichten“ und „mittleren“ Kriminalität.
Die Statistik zeigt, welches Arbeitspensum sie dabei zu bewältigen haben. So erledigten die Amtsgerichte 2019 allein mehr als 926 000 zivilgerichtliche Verfahren (ohne Mahnverfahren). In mehr als jedem vierten Verfahren ging es dabei um eine Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter. Häufig hatten sich die Gerichte auch mit der Klärung der Schuldfrage oder der Versicherungsansprüche nach einem Verkehrsunfall sowie mit Streitigkeiten aus Kaufverträgen oder Reiseverträgen auseinanderzusetzen. Als Familiengerichte befassten sie sich mit rund 570 000 Verfahren, insbesondere Ehescheidungen und Scheidungsfolgesachen. Als Strafgerichte erster Instanz führten sie rund 640 000 Strafverfahren durch.
Um die Justiz und insbesondere die Amtsgerichte zu entlasten, wurde 2002 das Zivilprozessrecht reformiert. Ein Ziel dieser Reformen bestand darin, die Gerichtsverfahren zu vereinfachen, Formen einvernehmlicher Streitlösung zu fördern und die Gerichte insgesamt effizienter zu machen. 2019 beschloss der Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, das vor allem die Straffung der Hauptverhandlung erreichen will. Andererseits weist der Gesetzgeber den Gerichten aber immer neue Aufgaben zu.
Ausgabe: | 05/2021 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |