Rechtspfleger

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Rechtspfleger

Zur Entlastung der Richter wurden in Deutschland 1909 erstmals einige ihrer Aufgaben zur selbstständigen Erledigung auf die Gerichtsschreiber übertragen. Heute sind die Rechtspfleger als Beamte des gehobenen Justizdienstes mit Tätigkeiten betraut, die früher den Richtern oder Staatsanwälten vorbehalten waren, und auch ihre Funktion besteht in erster Linie darin, die Richterschaft von einfacheren Aufgaben zu entlasten. Das Aufgabenspektrum der Rechtspfleger ist im Rechtspflegergesetz geregelt. Es erstreckt sich auf zahlreiche Gebiete der streitigen und vor allem der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Einige Aufgabenbereiche sind den Rechtspflegern in vollem Umfang zugewiesen. In anderen haben sie ebenfalls ausgedehnte Zuständigkeiten, doch sind bestimmte Entscheidungen von grundlegender Bedeutung dem Richter vorbehalten. Und schließlich gibt es eine Reihe von Einzelaufgaben, die den Rechtspflegern per Gesetz übertragen worden sind.

Eines der wichtigsten Tätigkeitsfelder der Rechtspfleger ist das Grundbuchwesen, wo sie über die Eintragung von Grundstückseigentum und die Eintragung oder Löschung von Hypotheken und Grundschulden entscheiden. In Nachlasssachen eröffnen sie Testamente und erteilen Erbscheine. Sie führen das Handelsregister und die sonstigen öffentlichen Register (Vereins-, Partnerschafts-, Güterrechts-, Genossenschaftsregister). Ferner sind sie für die Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren verantwortlich, erlassen Pfändungsbeschlüsse und führen Zwangsversteigerungen durch. Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet, liegt die weitere Durchführung meist in der Hand eines Rechtspflegers. In Familiensachen entscheiden Rechtspfleger über die Festsetzung des Regelunterhalts und in Vormundschafts- und Betreuungsangelegenheiten fällt ihnen die Aufgabe zu, Vormünder oder Betreuer zu verpflichten und zu überwachen. Nach einem Zivilverfahren nehmen Rechtspfleger die Kostenfestsetzung vor. Und im Strafverfahren überwachen sie die Vollstreckung der verhängten Strafen und Bußgelder, ziehen Geldstrafen ein und laden zum Antritt einer Freiheitsstrafe. Rechtspfleger werden auch in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts eingesetzt und nehmen dort z.B. Klageanträge auf. Darüber hinaus arbeiten sie häufig in der Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

In den ihnen gesetzlich übertragenen Funktionen handeln Rechtspfleger frei von Weisungen; sie sind in ihren Entscheidungen einzig an Recht und Gesetz gebunden und somit sachlich unabhängig. Nimmt ein Rechtspfleger allerdings ein Geschäft vor, das ihm nach dem Gesetz nicht übertragen wurde oder werden durfte, ist es unwirksam.

Ausgabe: 08/2011
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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