Sicherungsverwahrung
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 131220
Die Sicherungsverwahrung ist die einzige Maßnahme im deutschen Strafrecht, die zu einem lebenslangen Freiheitsentzug führen kann. Sie wird angeordnet, wenn das Gericht bei der Beurteilung eines Gewalt- oder Sexualstraftäters zu der Ansicht gelangt, dass er auch nach der Verbüßung seiner Haftstrafe wegen eines Hangs zu schweren Straftaten eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.