Der neue Personalausweis
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Infografik Nr. 132010
Der neue Personalausweis
Jede/r Deutsche ab 16 Jahren ist gesetzlich verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen. Der Ausweis muss der Polizei oder einer anderen Behörde, die zur Festste ...
Der neue Personalausweis
Jede/r Deutsche ab 16 Jahren ist gesetzlich verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen. Der Ausweis muss der Polizei oder einer anderen Behörde, die zur Feststellung der Identität einer Person berechtigt ist, auf Verlangen vorgelegt werden. Daneben dient er auf freiwilliger Basis bei vielen Gelegenheiten, auch im privaten Bereich, als Identitätsnachweis (z.B. bei der Post, auf der Bank, gegenüber Vertragspartnern). Vom 1.11.2010 an wird der Personalausweis im Scheckkartenformat und mit zusätzlichen Funktionen ausgegeben. Seine Vorderseite zeigt als sichtbare Information den Namen, den Geburtstag und Geburtsort, die Staatsangehörigkeit sowie ein Foto und die Unterschrift des Ausweisinhabers, außerdem die Gültigkeitsdauer des Ausweises. Die Rückseite enthält Angaben zu den Körpermerkmalen Größe und Augenfarbe und verzeichnet die Anschrift der betreffenden Person. Die wichtigsten Daten finden sich auf der Rückseite noch einmal in maschinenlesbarer Schrift. Alle aufgedruckten Angaben (außer Größe und Augenfarbe) sind zusammen mit dem Foto auch auf dem im Ausweis enthaltenen Chip gespeichert. Der Ausweisinhaber kann zusätzlich Fingerabdrücke des linken und rechten Zeigefingers als biometrische Daten auf dem Chip ablegen lassen.
Der Chip als elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium ist das eigentlich Neue am neuen Personalausweis. Er eröffnet zusätzliche Verwendungsmöglichkeiten. So kann der Ausweis insbesondere für den lektronischen Identitätsnachweis (eID) eingesetzt werden, sei es im Online-Verkehr mit Ämtern und Behörden, bei der Nutzung privatwirtschaftlicher Online-Dienste (Online-Shops, Banken, soziale Netzwerke, Versorgungsunternehmen, E-Mail-Dienste usw.) oder für den Altersnachweis an Automaten. Am heimischen Computer ist dafür ein Kartenlesegerät erforderlich. Daten zum Nachweis der Identität werden nur übermittelt, wenn der Empfänger (Behörde, Online-Anbieter) ein gültiges Berechtigungszertifikat vorweist und der Ausweisinhaber sie dann mit seiner Geheimnummer freigibt. So können sich beide Seiten über die Identität ihres Gegenübers sicher sein. Auf Antrag kann diese Funk-tion des Ausweises aus- oder auch wieder eingeschaltet werden; sie ist aber erst ab einem Alter von 16 Jahren verfügbar. Will der Ausweisinhaber auch über eine elektronische Signaturfunktion verfügen, kann er bei einem zugelassenen Anbieter ein entsprechendes Zertifikat erwerben und die Funktion sodann auf seinen Ausweischip laden.
Der Personalausweis bleibt zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren läuft er bereits nach sechs Jahren ab.
Ausgabe: | 08/2010 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |