Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst
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Infografik Nr. 136405
Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst
Der 2. Weltkrieg mit seinen Schrecken lag erst wenige Jahre zurück, als am 23.5.1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kra ...
Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst
Der 2. Weltkrieg mit seinen Schrecken lag erst wenige Jahre zurück, als am 23.5.1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat. Dessen Art. 4 bestimmte: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Aktuelle Bedeutung erhielt dieses Grundrecht mit der Wiederaufrüstung der Bundesrepublik – der Aufstellung der Bundeswehr und der Einführung der Wehrpflicht im Jahr 1956. Im Wehrpflichtgesetz hieß es: „Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst ? zu leisten ?“ Genaueres regelte das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst von 1960, das für die zum Dienst herangezogenen jungen Männer besonders Aufgaben in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten vorsah. 1961 traten die ersten Kriegsdienstverweigerer ihren zivilen Ersatzdienst an. Für die praktische Anwendung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung war bedeutsam, dass die Gewissensentscheidung gegen den Dienst mit der Waffe vor einem staatlichen Prüfungsausschuss glaubhaft gemacht werden musste. Es erhielt dadurch den Charakter einer Ausnahme von der allgemeinen Wehrpflicht.
1973 wurde der zivile Ersatzdienst in Zivildienst umbenannt und das Bundesamt für den Zivildienst errichtet. 1977 erfolgte die Ablösung des umstrittenen Prüfungsverfahrens durch das so genannte Postkartenverfahren, bei dem eine schriftliche Erklärung genügte, um sich für den Zivildienst zu entscheiden. Diese Regelung hob das Bundesverfassungsgericht jedoch nach wenigen Monaten wieder auf. Erst 1984 wurde das mündliche Prüfungsverfahren abgeschafft und ein schriftliches Anerkennungsverfahren an seine Stelle gesetzt. Die Bereitschaft zu dem auf 20 Monate (ein Drittel mehr als beim Wehrdienst) verlängerten Zivildienst galt nunmehr als Probe auf die Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung.
Seit der deutschen Einigung erstreckte sich das bundesdeutsche Recht der Kriegsdienstverweigerung auch auf Ostdeutschland und West-Berlin (zuvor hatte die DDR im März 1990 noch einen Zivildienst eingeführt). Die Zivildienstzeit verkürzte sich auf 15 Monate; sie wurde in den folgenden Jahren mehrfach weiter reduziert und 2004 erstmals an die Dauer des Grundwehrdienstes in der Bundeswehr angeglichen. 2010 erfolgte eine Absenkung auf 6 Monate. Zum 1.7.2011 wird der Zivildienst aber gemeinsam mit dem Wehrdienst ausgesetzt; an seine Stelle tritt ein Bundesfreiwilligendienst, der jährlich etwa 35000 junge Leute zu gemeinnützigen Tätigkeiten aufnehmen soll. Bis Ende 2010 wurden 3,3 Mio Kriegsdienstverweigerer anerkannt; rund 2,7 Mio leisteten bis zu diesem Zeitpunkt einen Zivildienst ab.
Ausgabe: | 01/2011 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |