Verbraucherzentralen: Rat und Hilfe für Verbraucher
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Infografik Nr. 137051
Verbraucherzentralen: Rat und Hilfe für Verbraucher
Verbraucherzentralen sind unabhängige, vorwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte gemeinnützige Organisationen, die ihre Kerna ...
Verbraucherzentralen: Rat und Hilfe für Verbraucher
Verbraucherzentralen sind unabhängige, vorwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte gemeinnützige Organisationen, die ihre Kernaufgabe darin sehen, die Interessen der Verbraucher wahrzunehmen und ihnen mit Information und Beratung zur Seite zu stehen. Die erste Verbraucherzentrale in Deutschland wurde 1957 in Hamburg gegründet. Heute bestehen Verbraucherzentralen in allen Bundesländern; sie unterhalten bundesweit etwa 200 Beratungsstellen. Zusammengeschlossen sind sie im Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dem weitere 26 verbraucherpolitisch orientierte Verbände angehören.
Für die Verbraucher ist es nicht einfach, sich auf den unübersichtlich gewordenen Märkten zu orientieren und überlegte Entscheidungen zu treffen. Durch die Privatisierung und Liberalisierung in früher stark reglementierten Bereichen (Beispiel: Telekommunikation, Energieversorgung, Altersvorsorge) haben die Wahlmöglichkeiten, hat aber auch das Risiko fehlerhafter Entscheidungen noch zugenommen.
Hier setzt die Tätigkeit der Verbraucherzentralen an. Sie umfasst drei Hauptbereiche: • Die allgemeine Information der Öffentlichkeit über Fragen des Verbraucheralltags mit Hilfe von Ratgebern, Flugblättern, Internetseiten oder Pressebeiträgen. • Die persönliche Beratung von Verbrauchern, sei es per Telefon, per Brief oder E-Mail oder im direkten Gespräch. Das Beratungsangebot umfasst nahezu alle Fragen, denen der Einzelne als Wirtschaftssubjekt begegnet ? von Orientierungshilfen für die Ernährung, die Energieversorgung, den Bau eines Hauses oder den Abschluss einer Versicherung bis zur Prüfung von Verträgen, von unabhängigen Ratschlägen für Geldanlagen oder die Aufnahme eines Kredits bis zur Schuldnerberatung. Eine wichtige Rolle spielt die Hilfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber einzelnen Unternehmen. Der Gesetzgeber hat den Verbraucherzentralen besondere rechtliche Befugnisse eingeräumt: das Recht zur außergerichtlichen Rechtsdienstleistung und die Verbandsklagebefugnis. Letztere erlaubt es den Verbraucherzentralen, mit Abmahnungen gegen Unternehmen vorzugehen, die sich unlauterer Werbung oder unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen bedienen. • Mit ihrer verbraucherpolitischen Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit treten die Verbraucherzentralen auf politischer Ebene für die Interessen der Konsumenten ein.
Die Finanzierung der Verbraucherzentralen erfolgt größtenteils aus Mitteln der Länder sowie aus Projektmitteln der Bundesregierung und der Europäischen Union. Eigene Einnahmen erzielen sie unter anderem aus Beratungsleistungen und aus dem Verkauf von Ratgebern.
Ausgabe: | 10/2012 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |