Der Gesundheitsfonds
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Infografik Nr. 146142
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland wurde 2009 grundlegend neu geregelt. Legte vorher jede Krankenkasse ihren eigenen Beitragssatz fest, so gilt seitdem ein einheitlicher Beitragssatz. Die auf dieser Grundlage von den Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern erhobenen einkommensabhängigen Versicherungsbeiträge fließen in den damals neu geschaffenen Gesundheitsfonds, der die Gelder sammelt und verwaltet.
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