Soziale Entschädigung
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 171383
Soziale Entschädigung
Menschen, die ein besonderes Opfer für die Gemeinschaft erbringen und dabei gesundheitlich zu Schaden kommen, haben Anspruch auf soziale Entschädigung dur ...
Soziale Entschädigung
Menschen, die ein besonderes Opfer für die Gemeinschaft erbringen und dabei gesundheitlich zu Schaden kommen, haben Anspruch auf soziale Entschädigung durch den Staat. Das galt ursprünglich vor allem für die Millionen Kriegsopfer des Zweiten Weltkriegs (Soldaten und Zivilpersonen) und ihre Hinterbliebenen. Deren Versorgung war in der Bundesrepublik Deutschland seit 1950 durch das Bundesversorgungsgesetz geregelt. Im Laufe der Zeit wurden weitere Gruppen, die in ähnlicher Weise auf die Solidarität der Gemeinschaft angewiesen sind, in den Schutz des sozialen Entschädigungsrechts einbezogen: geschädigte Wehr- und Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, Personen, die nach Kriegsende in der sowjetischen Besatzungszone oder im übrigen östlichen Machtbereich aus politischen Gründen inhaftiert waren, sowie unrechtmäßig verurteilte DDR-Häftlinge.
Aufgabe der Versorgung ist es, die Geschädigten wieder in das berufliche und gesellschaftliche Leben einzugliedern, für die Behandlung der durch die Schädigung bedingten Gesundheitsstörungen aufzukommen und ihnen finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die Versorgungsleistungen erstrecken sich demzufolge auf die Heilbehandlung, auf Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und auf die Zahlung von Renten und Entschädigungen. Als ergänzende Hilfe im Einzelfall können Leistungen der Kriegsopferfürsorge hinzutreten.
Die beschädigten Personen erhalten eine Grundrente, die unabhängig von ihrem Einkommen gezahlt wird, falls ihnen ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 25 zuerkannt worden ist. Die Höhe der Rente staffelt sich nach dem GdS. Schwerbeschädigte erhalten bei niedrigem Einkommen noch eine Ausgleichsrente; darüber hinaus gegebenenfalls eine Schwerstbeschädigtenzulage. Ist durch die Folgen der Schädigung ein Einkommensverlust eingetreten (gemessen an den sonst erreichbaren Verdienstmöglichkeiten), steht den Betroffenen ein Berufsschadensausgleich zu. Anspruch auf Rentenleistungen haben auch die Hinterbliebenen der beschädigten Personen.
Die Zahl der Versorgungsberechtigten in der Bundesrepublik war im November 1952 mit 4,4 Mio am höchsten. Mit zunehmendem Abstand vom Krieg ging sie seitdem ständig zurück. Im September 2013 erhielten noch insgesamt rund 213000 Personen Versorgungsleistungen. Auch die Ausgaben für den Bereich der sozialen Entschädigung (einschließlich der Kriegsopferfürsorge) sinken von Jahr zu Jahr. Im Bundeshaushaltsplan 2014 wurden sie mit 1,36 Mrd € veranschlagt.
Ausgabe: | 12/2013 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |