Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege
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Infografik Nr. 176110
Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
Aus der Erfahrung des sozialen Elends, das die Durchsetzung der industriellen Wirtschafts- und Gesellschaftsweise im 19. Jahrhundert begleitete, en ...
Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
Aus der Erfahrung des sozialen Elends, das die Durchsetzung der industriellen Wirtschafts- und Gesellschaftsweise im 19. Jahrhundert begleitete, entstand eine Vielzahl privater und kirchlicher Vereine und Einrichtungen, die den „arbeitenden Klassen“ aus christlicher Nächstenliebe oder bürgerlichem Verantwortungsbewusstsein Hilfe, Fürsorge, auch elementare Bildungsmöglichkeiten boten. Als gemeinsame Vertretung der auf örtlicher und regionaler Ebene bestehenden Vereinigungen mit übereinstimmenden religiösen, weltanschaulichen oder humanitären Grundauffassungen bildeten sich im 19. Jahrhundert und in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg die großen Wohlfahrtsverbände. Von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege ist der 1848 auf Anregung Johann Hinrich Wicherns gegründete Zentralausschuss für die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche, aus dem das Diakonische Werk hervorging, der älteste. Die katholische Wohlfahrtspflege ist in dem 1897 von Lorenz Werthmann gegründeten Deutschen Caritasverband zusammengefasst. Beide Verbände schlossen sich 1924 mit der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (gegründet 1917), der Arbeiterwohlfahrt (1919), dem Deutschen Roten Kreuz (1921) und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (1924) zur Deutschen Liga der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Deren Nachfolge trat in Westdeutschland 1948 die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an, die seit 1962 als Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fortgeführt wird.
Mit der Entwicklung des modernen Sozialstaates änderten sich die Aufgaben und Formen der privaten Wohlfahrtspflege – überflüssig wurden sie jedoch nicht. Die „freien“ Organisationen entlasten durch ihre Arbeit die kommunalen oder staatlichen Wohlfahrtseinrichtungen und Sozialverwaltungen. Damit entsprechen sie dem Prinzip der Subsidiarität nach dem Grundsatz, dass eine gesellschaftliche oder staatliche Aufgabe soweit möglich von der jeweils unteren (kleineren) Einheit wahrgenommen wird. So widmen sich die Organisationen heute • der Gesundheitshilfe (mit Krankenhäusern, Beratungsstellen, ambulanten Diensten, Hospizen), • der Jugendhilfe (mit Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen zur Berufsvorbereitung, Freizeitstätten), • der Familienhilfe (mit Beratung auch z.B. im Schwangerschaftskonflikt, Frauenhäusern, Mehrgenerationenhäusern), • der Altenhilfe (mit Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflege- und Mahlzeitendiensten, Freizeitstätten) sowie der • Hilfe für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen (mit Kindergärten und Schulen, Heimen, Wohngruppen, Freizeitmaßnahmen). Hinzu kommt die Aus- und Weiterbildung, auch für Freiwilligen- und Selbsthilfegruppen.
Ausgabe: | 09/2010 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |