Aufteilung der Steuereinnahmen
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Infografik Nr. 181114
Ursprünglich teilten Bund und Länder nur die Einkommen- und die Körperschaftsteuer unter sich auf; seit der Finanzreform von 1969 ist auch die Umsatzsteuer in den Steuerverbund einbezogen. Zusammen machen diese gemeinschaftlichen Steuern fast drei Viertel des gesamten Steueraufkommens aus.
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