Die öffentlichen Finanzen
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Infografik Nr. 185051
Die öffentlichen Finanzen
Dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland entspricht ein dezentralisiertes Aufgaben- und Finanzsystem. Für die Erfüllung bestimmter ö ...
Die öffentlichen Finanzen
Dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland entspricht ein dezentralisiertes Aufgaben- und Finanzsystem. Für die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben sind jeweils die Gemeinden, die Länder oder der Bund zuständig. Die Bewältigung dieser Aufgaben erfordert gleichzeitig eine Aufgliederung der Finanzmittel auf die einzelnen staatlichen Ebenen, das heißt eine Abstimmung des öffentlichen Finanzwesens auf die dezentralisierte Staatstätigkeit. Grundlegende Entscheidungen dazu wurden mit der Finanzreform von 1969 und der Föderalismusreform von 2006 getroffen.
Aus der im Grundgesetz geregelten Aufgabenverteilung erwachsen dem Bund die größten finanziellen Lasten auf dem Gebiet der sozialen Sicherung (vor allem durch die Zuschüsse zur Sozialversicherung). Auch die Verteidigung, das Verkehrswesen, die Wirtschafts- und die Forschungsförderung verlangen vom Bund einen hohen finanziellen Aufwand. Bei den Ländern stehen die Ausgaben für das Schul- und Hochschulwesen, für Polizei und Rechtspflege im Vordergrund; stark ins Gewicht fallen auch die Ausgaben für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und den regionalen Nahverkehr. Die Gemeinden haben unter anderem für Sozialhilfe und Gesundheitswesen, für die kommunalen Gemeinschaftsdienste (Wasser, Kanalisation, Müllabfuhr usw.), für den Schulbau und für kulturelle Angebote zu sorgen. Über den nationalen Rahmen hinaus ist schließlich noch die Europäische Union zu berücksichtigen, die mit eigenen ausgabenwirksamen Kompetenzen (z.B. in der Agrar- und Regionalpolitik) ausgestattet ist.
Die Mittel für die öffentlichen Ausgaben stammen überwiegend aus den Erträgen der verschiedenen Steuerarten. Bestimmte Steuern fließen jeweils einer öffentlichen Ebene allein zu. So erhält der Bund die Einnahmen aus den meisten Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Tabak-, Kaffeesteuer usw.), aus der Versicherungssteuer und dem Solidaritätszuschlag; Für die Länder ist das Auskommen aus der Erbschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Biersteuer bestimmt; die Gemeinden kassieren die Gewerbesteuer (von der eine Umlage an Bund und Länder abgeführt wird), die Grundsteuer und weitere, kleinere örtliche Steuern (Vergnügungsteuer, Hundesteuer usw.). Die ertragreichsten Steuerarten werden aber in einem bestimmten Verhältnis auf die verschiedenen Ebenen verteilt. Zu diesen Gemeinschaftssteuern zählen die Lohn- und Einkommensteuer, die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer. Die EU verfügt über eigene Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, aus Zöllen und Agrarausgaben und aus einer weiteren Quelle, die sich am Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten orientiert.
Ausgabe: | 08/2013 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
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