Bürokratiekosten der Unternehmen
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Infografik Nr. 185371
Bürokratiekosten der Unternehmen
Die staatlichen Behörden fordern den Unternehmen eine Unzahl von Meldungen, Berichten und Nachweisen ab. Viele davon sind für die staatliche Aufgabener ...
Bürokratiekosten der Unternehmen
Die staatlichen Behörden fordern den Unternehmen eine Unzahl von Meldungen, Berichten und Nachweisen ab. Viele davon sind für die staatliche Aufgabenerfüllung unverzichtbar. Denn vom Staat wird erwartet, dass er nach einheitlichen und verlässlichen Maßstäben handelt (z.B. Steuern erhebt oder Genehmigungen erteilt), seinen Überwachungs- und Ordnungsfunktionen nachkommt und seine Planungen an objektiven Gegebenheiten ausrichtet. Die dafür benötigten Informationen zusammenzutragen, bereitzuhalten und zu übermitteln, stellt für die Unternehmen aber eine erhebliche Belastung dar.
Im April 2006 beschloss die Bundesregierung ein Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ – mit dem Ziel, den bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft bis Ende 2011 um ein Viertel zu verringern. Dazu musste zunächst die Größenordnung der anfallenden Bürokratiekosten ermittelt werden. Eine Bestandsaufnahme zum Herbst 2006 ergab, dass die Unternehmen rund 9500 Informationspflichten aus nationalen Gesetzen und Verordnungen zu beachten hatten (hinzu kamen noch direkte Berichts- und Nachweispflichten gegenüber der EU). Zur Ermittlung der Kostenbelastung wurde nach einheitlichen Maßstäben erfragt, wie oft diese Informationspflichten jährlich anfallen, wie viel Zeit für sie investiert werden muss und welche Personalkosten dafür zu veranschlagen sind. Dabei war zu berücksichtigen, dass die Unternehmen viele Informationen schon für eigene Zwecke benötigen, so dass ein Großteil des Aufwands auch ohne staatliche Veranlassung entsteht („Sowieso-Kosten“). Die darüber hinausgehenden Kosten der gesetzlichen Informationspflichten ergaben eine jährliche Gesamtbelastung der deutschen Wirtschaft von rund 48 Mrd €.
Seitdem wurde dieser Aufwand um etwa 12 Mrd € jährlich verringert (so z.B. durch Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung, Wegfall von Meldepflichten, Erleichterungen bei der Bilanzierung und Buchführung oder die Abschaffung der Praxisgebühr). Anhand des Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamts lässt sich die weitere Entwicklung laufend überprüfen.
Der seit 2006 bestehende Nationale Normenkontrollrat hat die Aufgabe, die mit jedem Gesetzentwurf vorzulegende Vorausschätzung des Zeit- und Kostenaufwands für Unternehmen, Bürger und Verwaltung zu überprüfen und dazu Stellung zu nehmen. Diese unabhängige Kontrolle soll dazu beitragen, dass die durch neue Regelungen ausgelösten Bürokratiekosten und weiteren Belastungen von vornherein gering gehalten werden.
Ausgabe: | 09/2014 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |