Sharing Economy
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Infografik Nr. 200378
Sharing Economy – teilen statt besitzen
Güter gemeinschaftlich zu nutzen, indem sie verliehen, vermietet, geteilt, getauscht oder verschenkt werden, ist keine neue Idee. Zahlreic ...
Sharing Economy – teilen statt besitzen
Güter gemeinschaftlich zu nutzen, indem sie verliehen, vermietet, geteilt, getauscht oder verschenkt werden, ist keine neue Idee. Zahlreiche etablierte Gewerbe und öffentliche Dienstleistungen beruhen darauf: Autovermietung und Videoverleih, Leihbibliotheken und Lesezirkel, Ferienhaustausch, Werkzeugverleih oder landwirtschaftliche Maschinenringe.
Seit etwa 2010 machen nun neue Formen der sogenannten Sharing Economy, der Wirtschaft des Teilens, von sich reden. Was ist das spezifisch Neue daran und worin bestehen ihre Gemeinsamkeiten? Vielen Erscheinungsformen der Sharing Economy liegt ein verändertes Konsumverhalten zugrunde: Vor allem jüngere Verbraucher legen nicht mehr unbedingt Wert darauf, die von ihnen benötigten Güter zu besitzen, sondern halten es für ökonomisch und ökologisch vorteilhafter, sie bei Bedarf auszuleihen. Da sich das Prinzip des Teilens auf nahezu alle Bereiche des privaten oder auch geschäftlichen Bedarfs ausdehnen lässt, entsteht ein über das traditionelle Verleihgewerbe hinausgehendes, immer weiter ausgefächertes und nach individuellen Bedürfnissen nutzbares Angebot. Entscheidender Faktor für das Entstehen der neuen Sharing Economy ist aber die allgegenwärtige Verfügbarkeit des Internets, über das Informationen verbreitet und Kommunikationsnetze aufgebaut werden können und das als Plattform für die Organisation und Vermittlung der tauschwirtschaftlichen Prozesse dient.
Auf dieser Grundlage sind inzwischen die unterschiedlichsten Angebote zur kollektiven Nutzung von Gütern und Dienstleistungen entstanden. Gemeinnützige Formen treten dabei zunehmend in den Hintergrund gegenüber solchen mit kommerzieller Zielsetzung. In der Internet-Enzyklopädie Wikipedia stellen Autoren ihre Beiträge kostenlos zur Nutzung durch die breite Öffentlichkeit bereit. Aber das ist eine Ausnahme. In der Regel erwarten Privatleute, die ihr Eigentum durch andere (mit-)nutzen lassen oder eine persönliche Dienstleistung erbringen, eine Zahlung als Gegenleistung (Beispiel: Überlassung einer Ferienwohnung). Erst recht gilt dies für die Angebote von Unternehmen (Beispiel: Carsharing-Systeme von Autofirmen). Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus die Internet-Portale, die als Marktplatz und Vermittlungsbörse für Anbieter und Nutzer der Sharing Economy dienen und daraus finanziellen Gewinn ziehen. Einige dieser Portale haben bereits solche Marktmacht erlangt, dass sie traditionelle Anbieter in Bedrängnis bringen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf die noch offenen z.B. steuerrechtlichen oder haftungsrechtlichen Fragen einer wachsenden Sharing Economy reagiert.
Ausgabe: | 05/2016 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |