Transfer in neue Beschäftigung

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Infografik Nr. 258405

Transfer in neue Beschäftigung

Betriebliche Umstrukturierungen sind häufig mit Entlassungen verbunden. In einer solchen Situation sind die Arbeitnehmer verunsichert, das Betriebsklima ...

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Transfer in neue Beschäftigung

Betriebliche Umstrukturierungen sind häufig mit Entlassungen verbunden. In einer solchen Situation sind die Arbeitnehmer verunsichert, das Betriebsklima ist meist angespannt. Bei geschickter Organisation und frühzeitiger Vermittlung kann aber zumindest ein Teil der Beschäftigten direkt aus der Arbeit in neue Beschäftigungsverhältnisse übergehen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt betroffene Unternehmen unabhängig von ihrer Größe mit der Förderung von Transferleistungen, z.B. Zuschüssen zu Transfermaßnahmen und Gewährung von Transferkurzarbeitergeld. Die gesetzlichen Leitlinien für den Einsatz dieser präventiven arbeitsmarktpolitischen Instrumente finden sich im SGB III (§ § 216 a und b).

Baut ein Unternehmen infolge einer Betriebsänderung Arbeitsplätze ab, kann es kurzfristig eine Transferagentur einrichten, die entlassene Mitarbeiter innerbetrieblich während der drei bis sieben Monate bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist, also noch parallel zu ihrer Berufstätigkeit, qualifiziert und in neue Arbeit vermittelt. Für die Teilnahme an Beratungen und Training müssen die Arbeitnehmer teilweise von ihrer Arbeitspflicht freigestellt werden. Eine andere, oft zusätzliche Möglichkeit besteht darin, die Arbeitnehmer in einer eigenständigen Transfergesellschaft aufzufangen, für deren Gründung das Personal abbauende Unternehmen ggf. gemeinsam mit dem Betriebsrat einen privaten Träger bestellt sowie einen Transfer-Sozialplan erarbeitet. Die entlassenen Beschäftigten schließen direkt mit der Transfergesellschaft ein auf maximal 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis und werden gezielt für den Arbeitsmarkt qualifiziert – mittels Weiterbildung, Bewerbungs- und Motivationstraining, Existenzgründungsberatung, aber durch auch Praktika und Probearbeit. Zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten sie in dieser Zeit Transferkurzarbeitergeld, das vom ehemaligen Arbeitgeber meist noch aufgestockt wird.

Die Umsetzung von Transferleistungen wird von einer Vielzahl privater Anbieter offeriert. Wie erfolgreich eine Transfergesellschaft als Sprungbrett in neue Beschäftigungsverhältnisse ist, hängt maßgeblich von der regionalen Vernetzung und der unermüdlichen Stellenakquise ihres Trägers ab. Letztlich kann er aber keine neuen Stellen schaffen, so dass zahlreiche Arbeitnehmer nach Auslaufen des Transfer-Arbeitsverhältnisses doch den Weg in die Arbeitslosigkeit antreten müssen. Eine kritische Analyse des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) sieht die Chance auf Vermittlung durch Transfergesellschaften bestenfalls gleich hoch wie die durch die Bundesagentur für Arbeit – eine Position, der vom Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB) aber energisch widersprochen wird.

Ausgabe: 02/2010
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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