Die Bundesnetzagentur

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Infografik Nr. 346156

Sollte in Deutschland eine nationale Gasmangellage auftreten, hätte die Bundesnetzagentur über die Zuteilung der knappen Ressource zu entscheiden. Aber das ist nur eine der zahlreichen Aufgaben dieser Superbehörde. Wie es zu ihrer Entstehung kam und in welchen Bereichen sie tätig wird, finden Sie hier in Text und Grafik knapp zusammengefasst!

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Seit den 1990er Jahren wurden in Deutschland nacheinander die Märkte für Post und Telekommunikation, Eisenbahnverkehr, Elektrizität und Gas schrittweise für den Wettbewerb geöffnet. Gemeinsames Merkmal dieser Märkte ist ihre Bindung an netzförmige Infrastrukturen, die ihrem Eigentümer ein „natürliches Monopol“ sicherten, da der Aufbau konkurrierender Netze nicht wirtschaftlich gewesen wäre. Die Versorgung mit Hilfe dieser Netze lag entweder in staatlicher Hand oder wurde – wie bei Strom und Gas – durch einige Unternehmen mit getrennten Marktgebieten erbracht. Im Zuge der Liberalisierung überführte der Staat seine Versorgungsdienste in privatwirtschaftliche Unternehmensformen und brach die bestehenden Gebietsmonopole auf. Neu hinzutretende Konkurrenten erhielten Zugang zu den vorher geschlossenen Märkten. Ihnen den Weg zu ebnen, auch gegen den hinhaltenden Widerstand der ehemaligen Monopolunternehmen, war die Aufgabe einer neu geschaffenen Behörde, zunächst der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) (ab 1998), dann der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (ab 2005).

Als Wettbewerbsbehörde für die fünf spezifischen Wirtschaftsbereiche hat die Bundesnetzagentur dafür zu sorgen, dass die konkurrierenden Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen erhalten, die meist noch in der Hand der früheren Monopolunternehmen liegen. Sie überprüft die Netznutzungsentgelte, die im Interesse der Verbraucher möglichst niedrig sein sollen, andererseits aber den Erhalt und die technische Weiterentwicklung der Infrastruktur (Telefonkabel, Schienenwege, Stromtrassen, Gaspipelines usw.) ermöglichen müssen. Die Bundesnetzagentur trifft die Regulierungsentscheidungen, zu denen sie per Gesetz ermächtigt ist. Sie verfügt über Untersuchungsrechte und Sanktionsmöglichkeiten.

In den Bereichen Telekommunikation und Post hat die Bundesnetzagentur über die Sicherung des Wettbewerbs hinaus die flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie vergibt Lizenzen im Postbereich, verwaltet Frequenzen und Rufnummern und bekämpft den Rufnummernmissbrauch. Im Bereich Energie soll sie eine möglichst sichere und preisgünstige Versorgung der Allgemeinheit sicherstellen und für den dauerhaft zuverlässigen Betrieb der Energienetze sorgen. Bei einer nationalen Gasmangellage hat sie über die anteilige Belieferung geschützter und nicht geschützter Verbraucher zu entscheiden. Sie genehmigt die Netzentwicklungspläne der Strom- und Gasnetzbetreiber und ist im Stromsektor seit 2013 für die Festlegung des Trassenverlaufs länderübergreifender Höchstspannungsleitungen zuständig.

Ausgabe: 04/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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