Der Aufbau einer Rundfunkanstalt
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Infografik Nr. 538150
Der Aufbau einer Rundfunkanstalt
Die organisatorische Struktur und rechtliche Verfassung des öffentlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland geht auf Beschlüsse der Mil ...
Der Aufbau einer Rundfunkanstalt
Die organisatorische Struktur und rechtliche Verfassung des öffentlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland geht auf Beschlüsse der Militärregierungen im besetzten Nachkriegsdeutschland zurück, die sich bei der Neugestaltung des Rundfunks in den Westzonen für die Einrichtung regionaler, staatsunabhängiger und selbstverwalteter Sendeanstalten entschieden.
Größte der heute bestehenden neun Landesrundfunkanstalten ist der Westdeutsche Rundfunk in Köln, dessen Sendegebiet sich über das Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Der WDR wurde durch Landesgesetz als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts begründet. Er hat die Aufgabe, die Bevölkerung des Landes flächendeckend und gleichwertig mit Hörfunk- und Fernsehprogrammen zu versorgen. Sein Programmauftrag besteht darin, einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische und nationale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben und in seinen Sendungen für Information, Bildung und Unterhaltung zu sorgen. Er ist der Allgemeinheit verpflichtet und muss in seinem Programm daher die Vielfalt der Meinungen widerspiegeln. Seine Finanzierung erfolgt zum größten Teil durch den Rundfunkbeitrag. Im Verbund der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) trägt der WDR rund ein Viertel zum gemeinsamen Fernsehprogramm (Das Erste) bei. Er strahlt darüber hinaus das eigene WDR-Fernsehen und sechs Radioprogramme aus. Um näher am regionalen Geschehen zu sein, unterhält er elf Studios und fünf Regionalbüros, die sich über das ganze Land verteilen. Außerdem ist er mit neun ARD-Auslandsstudios in wichtigen Zentren der Weltpolitik vertreten.
Oberstes Aufsichts- und Beschlussgremium des WDR ist der Rundfunkrat, dessen Mitglieder teils vom Landtag gewählt, teils von gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen und aus dem Kulturbereich entsandt werden. Er wählt den Intendanten und beschließt über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, so u.a. über die Satzung der Anstalt, die mittelfristige Finanzplanung, den Haushaltsplan und über grundlegende personalwirtschaftliche und rundfunktechnische Fragen. Der mit neun Mitgliedern (davon zwei Vertretern des Personalrats) besetzte Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Intendanten und berät ihn in allen Fragen mit Ausnahme der Programmgestaltung. Er nimmt Stellung zum Haushaltsentwurf und muss größeren Investitionen, Tarifverträgen und Personalverträgen mit leitenden Angestellten zustimmen. Der vom Rundfunkrat auf sechs Jahre gewählte Intendant leitet den WDR selbstständig. Er trägt die Verantwortung für die Programmgestaltung und für den gesamten Betrieb der Anstalt.
Ausgabe: | 05/2014 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |