Internationale Arbeitsorganisation - ILO
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Infografik Nr. 615230
Die Internationale Arbeitsorganisation – ILO
Die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organisation – ILO) wurde 1919 zusammen mit dem Völkerbund gegrün ...
Die Internationale Arbeitsorganisation – ILO
Die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organisation – ILO) wurde 1919 zusammen mit dem Völkerbund gegründet und besteht seit 1946 als Sonderorganisation der Vereinten Nationen fort. Sie weist als einzige UN-Organisation eine dreigliedrige Zusammensetzung auf: Regierungsdelegationen sowie Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer wirken in ihr gleichberechtigt mit. Die Arbeit der Organisation beruht auf der Überzeugung, dass der „Weltfriede ? nur durch soziale Gerechtigkeit aufgebaut“ werden kann (Präambel der ILO-Verfassung). In diesem Sinne bemüht sie sich um Lösungen für die weltweiten Probleme des Arbeitsmarkts, der Arbeitssicherheit und der Berufsbildung, um den Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen und die Verwirklichung sozialpolitischer Mindestnormen.
Durch die Verabschiedung von Übereinkommen (Konventionen) und Empfehlungen trägt die ILO dazu bei, ein internationales Regelwerk zu grundlegenden Fragen des Arbeitsrechts, der Arbeits- und Sozialpolitik und der Menschenrechte zu schaffen. Die Übereinkommen können durch die einzelnen Mitgliedsländer ratifiziert werden und haben für sie damit völkerrechtlich bindende Wirkung; oft werden sie aber auch ohne vorhergehende Ratifikation befolgt. Die Empfehlungen stellen Richtlinien für die Arbeits- und Sozialpolitik dar. Seit ihrer Gründung 1919 beschloss die ILO nahezu 190 Übereinkommen und mehr als 200 Empfehlungen. Acht Übereinkommen haben grundlegenden Charakter und behandeln u.a. die Vereinigungs- und Organisationsfreiheit, die Abschaffung der Zwangsarbeit, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben und die Beseitigung der Kinderarbeit. Im Lauf ihrer Geschichte hat die ILO darüber hinaus drei Grundsatzerklärungen angenommen: die Erklärung von Philadelphia (1944), die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998) und die Erklärung über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung (2008).
Organe der ILO mit ihren 185 Mitgliedstaaten (2012) sind die Internationale Arbeitskonferenz, der Verwaltungsrat und das Internationale Arbeitsamt. Die alljährlich in Genf tagende Internationale Arbeitskonferenz berät als „Weltparlament der Arbeit“ über alle Fragen der Arbeit und der Sozialpolitik und beschließt die internationalen Arbeitsstandards. Der Verwaltungsrat ist das Vollzugsorgan der ILO. Ihm gehören 28 Regierungsvertreter und je 14 Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an. Zehn der 28 Regierungssitze sind den wirtschaftlich wichtigsten Ländern (darunter Deutschland) vorbehalten. Das Internationale Arbeitsamt mit Sitz in Genf ist das ständige Sekretariat der ILO.
Ausgabe: | 11/2012 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |