Internationales Weltraumrecht
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Infografik Nr. 615670
Internationales Weltraumrecht
Der Start des ersten künstlichen Satelliten Sputnik durch die Sowjetunion am 4. Oktober 1957 markierte den Beginn des Weltraumzeitalters. E ...
Internationales Weltraumrecht
Der Start des ersten künstlichen Satelliten Sputnik durch die Sowjetunion am 4. Oktober 1957 markierte den Beginn des Weltraumzeitalters. Er bildete auch den entscheidenden Anstoß für die Staatengemeinschaft, die Nutzung des Weltraums rechtlich zu regeln. Eine allgemein anerkannte Definition des „Weltraums“ und der Grenze zwischen Welt- und Luftraum existiert indes nicht. Die bis heute nicht abgeschlossene Diskussion über den Beginn des Weltraums wird um eine Distanz zwischen 80 und 110 Kilometern über dem Meeresspiegel geführt.
Mit der Gründung des Weltraumausschusses der Vereinten Nationen (COPUOS) begann 1959 – zwei Jahre nach dem Start des Sputnik-Satelliten – die Kodifizierung des Weltraumrechts. Der COPUOS war an der Vorbereitung aller bisherigen internationalen Übereinkommen zum Weltraumrecht beteiligt. Das wichtigste davon ist der Weltraumvertrag von 1967, den inzwischen 102 Staaten ratifiziert haben. Darin wird die nationale Aneignung des Weltraums und der Himmelskörper verboten. Die Erforschung und Nutzung des Weltraums ist vielmehr „Sache der gesamten Menschheit“ und steht allen Staaten frei. Dabei darf die Nutzung der Himmelskörper ausschließlich friedlichen Zwecken dienen; die Stationierung von Waffen auf Himmelskörpern ist “ ebenso wie das Verbringen von Kern- oder Massenvernichtungswaffen in eine Erdumlaufbahn “ verboten. In den Weltraum gestartete Gegenstände wie Satelliten oder Raketen verbleiben in der Hoheitsgewalt des Startstaates, der auch für Schäden durch solche Gegenstände haftet. Der Weltraumvertrag wird durch vier weitere Konventionen ergänzt und konkretisiert, die jedoch einen weniger hohen Ratifizierungsgrad aufweisen. Ferner existieren fünf Prinzipienkataloge und entsprechende Resolutionen der UN-Generalversammlung. Sie sind rechtlich nicht bindend, können für eine künftige völkerrechtliche Regelung jedoch maßgeblich sein.
Eine besondere Herausforderung des Weltraumrechtes besteht darin, Regelungen zur Vermeidung und Beseitigung der wachsenden Zahl von Weltraumtrümmern zu finden. Auf Grund ihrer hohen Fluggeschwindigkeit können diese teils nur wenige Millimeter großen Überreste von Weltraumobjekten erhebliche Schäden an Satelliten oder Raumstationen verursachen und ganze Missionen gefährden. Eine besondere Gefahr geht dabei von Objekten aus, die nukleare Energieträger an Bord haben. Der Absturz des atombetriebenen sowjetischen Satelliten Kosmos 954 über Kanada im Jahr 1978 führte zwar zu einer UN-Resolution, die Prinzipien für die Sicherheit nuklearer Energiequellen im Weltraum aufstellte – eine verbindliche Regelung fehlt aber bislang.
Ausgabe: | 04/2013 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |