Entwicklungshilfe der Industrieländer
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 625307
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Schon im Jahr 1970 proklamierte die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Ziel, die öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen der wirtschaftlich entwickelten Länder auf 0,7 % ihres Bruttoinlandsprodukts anzuheben. Dieses Ziel – seit 1993 bezieht es sich auf das Bruttonationaleinkommen der Geberländer – wurde seitdem auf internationaler Ebene mehrfach bestätigt, aber noch nie erreicht. Die EU gab zuletzt auf der UN-Konferenz von Addis Abeba 2015 die Zusicherung ab, ihre Entwicklungshilfeleistungen auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen.
2021 stellten die im Entwicklungshilfeausschuss der OECD (Development Assistance Committee – DAC) vertretenen 29 Staaten und die EU nach vorläufigen Berechnungen rund 179,8 Mrd US-Dollar und damit einen neuen Rekordbetrag als öffentliche Entwicklungshilfe zur Verfügung. An der Spitze der Geberländer standen die USA mit 42,3 Mrd $ vor Deutschland (32,2 Mrd $), Japan (17,6 Mrd $), Großbritannien (15,8 Mrd $) und Frankreich (15,5 Mrd $). Im Durchschnitt machte die Entwicklungshilfe 0,33 % des Bruttonationaleinkommens der DAC-Mitglieder aus.
Nur fünf DAC-Länder – Luxemburg, Norwegen, Schweden, Deutschland und Dänemark – erfüllten oder übertrafen die UN-Zielvorgabe. Deutschland hatte 2016 erstmals die 0,7 %-Marke erreicht und lag 2021 mit 0,74 % darüber. Die USA als größter Geber stellten 2021 lediglich 0,18 % ihres BNE für die Entwicklungshilfe zur Verfügung. Die im DAC vertretenen Mitglieder und Institutionen der EU brachten zusammen 81,3 Mrd $ auf, 0,49 % ihres gemeinsamen BNE. Vom Gesamtvolumen der Entwicklungshilfe 2021 entfielen 18,7 Mrd $ auf Hilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, darunter allein 6,3 Mrd $ auf die Lieferung von mehr als 850 Millionen Impfstoff-Dosen.
Als öffentliche Entwicklungshilfe gelten laut DAC-Definition staatliche Leistungen, die zu Vorzugsbedingungen gewährt werden (wie zinsverbilligte Kredite, nicht rückzahlbare Zuschüsse, technische Hilfsmaßnahmen) und den Entwicklungsländern direkt oder durch multilaterale Institutionen bereitgestellt werden. Seit einer Umstellung im Jahr 2018 werden Zuschüsse in voller Höhe, Darlehen, Schuldenerleichterungen usw. in Höhe ihres Zuschussanteils als Entwicklungshilfe angerechnet. Die Mittel müssen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Empfängerländern dienen. Maßnahmen ohne entwicklungspolitische Zielsetzung, z.B. Unterstützung auf militärischem Gebiet, werden nicht als Entwicklungshilfe gewertet.
Ausgabe: | 09/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
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