Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
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Infografik Nr. 714035
Zentrales Beschlussorgan der Europäischen Union ist der Rat (Ministerrat). Er lenkt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, wird mit dem Europäischen Parlament zusammen als Gesetzgeber tätig, beschließt mit dem Parlament über den EU-Haushalt, koordiniert die Grundzüge der Wirtschaftspolitik in der EU und entscheidet in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Er besteht aus je einem Vertreter der EU-Mitgliedstaaten im Ministerrang. Seine fachliche Zusammensetzung wechselt mit dem Gegenstand der Beratungen; derzeit tritt er in zehn unterschiedlichen Formationen zusammen. Als Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ sorgt er für die Koordination der Arbeiten der verschiedenen Ratsformationen und bereitet in Absprache mit dem EU-Präsidenten und der Kommission die Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs vor. Als Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ gestaltet er die EU-Außenpolitik nach den strategischen Vorgaben des Europäischen Rats; den Vorsitz in dieser Ratsformation führt der Hohe Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik. Für die übrigen Ratsformationen wechselt der Vorsitz alle halbe Jahre zwischen den Mitgliedstaaten. Dabei arbeiten jeweils drei Staaten für 18 Monate als Team zusammen. Das Rotationsprinzip hat sich in der Vergangenheit durchaus bewährt, weil der Ratsvorsitz für die federführende Regierung stets ein Ansporn war, sich europapolitisch besonders zu engagieren.
Für die Beschlüsse des Rates ist in einigen für die Mitgliedstaaten besonders sensiblen Bereichen (z.B. in der Sicherheitspolitik oder der Steuerpolitik) Einstimmigkeit verlangt. Im Regelfall stimmt der Rat jedoch mit qualifizierter Mehrheit ab. Zum 1. November 2014 wurde das Verfahren der „doppelten Mehrheit“ eingeführt, das nach einer Übergangsphase seit dem 1. April 2017 voll wirksam ist: Demnach müssen mindestens 55 % der Mitgliedstaaten mit mindestens 65 % der EU-Bevölkerung zustimmen, damit eine qualifizierte Mehrheit erreicht wird. Um Beschlüsse mit einer Sperrminorität zu blockieren, sind mindestens vier Mitglieder des Rats erforderlich, die mindestens 35 % der EU-Bevölkerung repräsentieren. Für den Fall, dass der Rat nicht auf Vorschlag der EU-Kommission oder des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik entscheidet, liegt die nötige Mehrheit bei mindestens 72 % der Ratsmitglieder.
Dem Rat ist der Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper) zugeordnet, der die Entscheidungen des Rates vielfach bis zur Beschlussreife vorbereitet. Nur wenn im Ausschuss kein Einvernehmen erzielt werden kann, muss im Rat eine politische Entscheidung über die offenen Fragen herbeigeführt werden. Für das reibungslose Arbeiten des Rates sorgt das Generalsekretariat (in Brüssel).
Ausgabe: | 07/2021 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |