Umrechnungskurse für den Euro
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 715538
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Eine der wichtigsten Festlegungen beim Übergang zur europäischen Währung betraf die Umrechnungskurse zwischen den nationalen Währungen und dem Euro. Am 31.12.1998, dem Vorabend der Euro-Einführung, hatte der Ministerrat diese Kurse unwiderruflich festgesetzt. Als Grundlage dafür dienten die Wechselkurse gegenüber der seit 1979 bestehenden Europäischen Währungseinheit ECU, die nun im Verhältnis 1:1 durch den Euro abgelöst wurde. In ähnlicher Weise beschloss der Rat seitdem auch bei der Aufnahme der weiteren Euro-Teilnehmer einen festen Umrechnungskurs (jeweils zum 1.1.): Griechenland (2001), Slowenien (2007), Malta und Zypern (2008), Slowakei (2009), Estland (2011), Lettland (2014), Litauen (2015) und Kroatien (2023).
Auch die Methode der Umrechnung wurde exakt vorgegeben. Sie ist bei jeder Erweiterung der Eurozone aufs Neue zu beachten und bleibt auch für die „alten“ Euro-Länder gültig, denn nach wie vor müssen Beträge der abgelösten Währungen in Euro umgerechnet werden (z.B. bei der Erfüllung vertraglicher Auflagen aus der Vor-Euro-Zeit, bei der Erstellung statistischer Zeitreihen, beim Umtausch alter DM-Bestände durch die Bundesbank). Der vom Ministerrat auf sechs signifikante Stellen festgelegte Umrechnungskurs zeigt an, wie viele nationale Währungseinheiten einen Euro ergeben (Beispiel: 1,95583 DM = 1 Euro). Für Umrechnungen darf nur dieser offizielle Kurs und nicht sein inverser Wert (1 DM = ? Euro) verwendet werden. Erst nach erfolgter Umrechnung wird auf die kleinste Münzeinheit kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Ausgabe: | 01/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
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