Europäische Finanzaufsicht

Europäische Finanzaufsicht
42 Credits

Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.

Infografik Nr. 715610

Europäische Finanzaufsicht

In der Finanzkrise von 2008 traten die Schwächen der Finanzaufsicht in Europa offen zutage. Während die Finanzmärkte immer enger zusammenwuchsen und die int ...

Welchen Download brauchen Sie?

Europäische Finanzaufsicht In der Finanzkrise von 2008 traten die Schwächen der... mehr
Mehr Details zu "Europäische Finanzaufsicht"

Europäische Finanzaufsicht

In der Finanzkrise von 2008 traten die Schwächen der Finanzaufsicht in Europa offen zutage. Während die Finanzmärkte immer enger zusammenwuchsen und die international agierenden Finanzinstitutionen längst alle Möglichkeiten der Globalisierung nutzten, waren die zur Kontrolle der Risiken eingesetzten Aufsichtsorgane meist nur in nationalem Rahmen und in begrenzten Aufgabengebieten tätig. Es fehlte an Koordination und an einheitlichen Regeln, mit denen die Turbulenzen im Finanzsystem rechtzeitig hätten erkannt und verhindert werden können.

Als Antwort darauf beschloss die EU, die Finanzaufsicht im europäischen Rahmen neu zu regeln. Das neue Europäische System der Finanzaufsicht besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen: 1. Für die Aufsicht auf Makroebene ist der neu geschaffene Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) mit Sitz in Frankfurt a.M. zuständig. Die Aufgabe dieses unabhängigen Gremiums besteht darin, frühzeitig vor Gefahren zu warnen, die das Finanzsystem im Ganzen bedrohen. Eine solche gesamteuropäische, systemübergreifende Überwachung fehlte bisher. Der ESRB hat keine eigenen Eingriffsrechte; er gibt aber Handlungsempfehlungen zur Eindämmung der erkannten Gefahren ab und kann ihnen gegebenenfalls Nachdruck verleihen, indem er u.a. den EU-Ministerrat ECOFIN informiert, wenn sie nicht befolgt werden.

2. Drei neue Europäische Finanzaufsichtsbehörden für die großen Sparten des Finanzmarkts sorgen zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden für die Überwachung auf Mikroebene. Es handelt sich dabei um • die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) , • die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und • die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) . Für die Aufsicht über einzelne Unternehmen bleiben die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig; länderübergreifend besetzte Aufsichtskollegien nehmen die Überwachung international tätiger Finanzinstitutionen wahr. Demgegenüber wird die Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden darin bestehen, ein einheitliches Vorgehen der nationalen Aufsichten sicherzustellen, ihre Zusammenarbeit zu stärken, technische Standards zu entwickeln und bei Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden zu entscheiden. Wird durch die nationale Aufsicht EU-Recht verletzt, kann die europäische Behörde in dringenden Fällen auch direkt einschreiten. Im Krisenfall schließlich ist es ihre Aufgabe, die Maßnahmen der nationalen Aufsichtsbehörden zu koordinieren. Alle drei Jahre werden diese Regelungen überprüft und gegebenenfalls der Entwicklung der Finanzmärkte angepasst.

Ausgabe: 12/2010
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen