Das Haushaltsverfahren der Europäischen Union

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Der jährliche Haushaltsplan der EU bildet die finanzielle Grundlage für die Umsetzung der gemeinsamen europäischen Politik. Er wird in ei ...

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Das Haushaltsverfahren der Europäischen Union

Der jährliche Haushaltsplan der EU bildet die finanzielle Grundlage für die Umsetzung der gemeinsamen europäischen Politik. Er wird in einem besonderen Gesetzgebungsverfahren beschlossen, an dem das Europäische Parlament und der Rat annähernd gleichberechtigt beteiligt sind. Durch den Vertrag von Lissabon wurde das Haushaltsverfahren vereinfacht und gestrafft; die frühere Trennung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben, bei denen die beiden Organe über unterschiedliche Entscheidungsrechte verfügten, wurde aufgegeben.

Bis zur endgültigen Feststellung durchläuft der EU-Haushalt jedes Jahr eine Abfolge einzelner Etappen, für die bestimmte Fristen einzuhalten sind. • Zuerst fasst die Europäische Kommission die Haushaltsvoranschläge der verschiedenen EU-Organe zu einem Haushaltsentwurf zusammen, den sie dem Parlament und dem Rat bis Ende August vorlegt. • Dann ist der Rat am Zuge, der seinen Standpunkt zum Haushaltsentwurf mit den aus seiner Sicht erforderlichen Änderungen festlegt und diesen bis zum 1.10. dem Parlament zuleitet. • In den folgenden 42 Tagen befasst sich das Parlament mit dem Standpunkt des Rates und dessen Begründung. Es kann den Haushalt so annehmen (dann ist der Haushaltsplan in dieser Form erlassen) oder ihn in abgeänderter Fassung an Rat und Kommission zurückschicken.

Wenn der Rat nun nicht innerhalb von 10 Tagen mitteilt, dass er alle Abänderungen des Parlaments akzeptiert, tritt der Vermittlungsausschuss in Aktion, der aus den Ratsmitgliedern und ebenso vielen Vertretern des Parlaments besteht. Seine Aufgabe ist es, innerhalb von 21 Tagen einen Kompromiss zu erzielen; andernfalls muss die Kommission einen neuen Haushaltsentwurf vorlegen. Kommt er zu einem Ergebnis, haben Rat und Parlament 14 Tage Zeit, den Kompromiss abschließend anzunehmen. Wird der gemeinsame Entwurf von keinem der beiden Organe ausdrücklich abgelehnt (sei es, dass sie ihn billigen oder keinen Beschluss dazu fassen), steht der Haushaltsplan endgültig fest. Wird er von beiden Seiten oder allein vom Parlament abgelehnt, legt die Kommission einen neuen Entwurf vor. Lehnt ihn allein der Rat ab, kann das Parlament ihn noch mit ⅗-Mehrheit annehmen.

Durch den Vertrag von Lissabon wurde die Rolle des Parlaments im Haushaltsverfahren zweifellos aufgewertet. Allerdings hat der Rat über die EU-Eigenmittel und damit über die Finanzierung des Haushalts zu bestimmen. Und auch bei der Aufstellung des Mehrjährigen Finanzrahmens, in den sich die EU-Haushalte einfügen müssen, liegt das entscheidende Gewicht beim Rat.

Ausgabe: 02/2011
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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