Mehrwertsteuer in der EU

Mehrwertsteuer in der EU
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Infografik Nr. 725270

Das bestehende Mehrwertsteuersystem erweist sich vor allem im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr innerhalb der EU als kompliziert, kostspielig und in hohem Maß betrugsanfällig. 2016 legte die Kommission deshalb einen Aktionsplan für eine Reform des Systems vor. Erste Maßnahmen („quick fixes“) treten Anfang 2020 in Kraft.

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Die Steuerpolitik der EU verfolgt einen pragmatischen Kurs. Vorstöße zu einer stärkeren Angleichung der Steuersysteme waren im Lauf der Jahrzehnte mehrfach gescheitert. Die Europäische Kommission begnügte sich deshalb im Wesentlichen damit, den auftauchenden Problemen durch eine bessere Koordination der nationalen Steuerpolitiken zu begegnen, und konzentrierte sich vor allem auf den Abbau steuerlicher Hemmnisse und Verzerrungen, die dem Binnenmarkt schaden konnten. Sie nahm damit Rücksicht auf die Befürchtung vieler Mitgliedstaaten, an Handlungsfähigkeit und Eigenständigkeit zu verlieren, wenn die Steuerpolitik stärker „europäisiert“ würde.

Am Beispiel der Mehrwertsteuer lässt sich zeigen, wie schwer es war, einen gangbaren Weg zwischen nationalen und europäischen Interessen zu finden. Um die wirtschaftliche Integration zu erleichtern, führten alle Mitgliedstaaten, wo es nicht schon der Fall war, das System der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug ein (in Deutschland 1968). Für den innergemeinschaftlichen Güterverkehr stellte sich die Frage, wo die Besteuerung letztlich erfolgen sollte. Die Kommission scheiterte 1993 mit ihrem Vorschlag, die Mehrwertsteuer im Ursprungsland zu erheben, also dort, wo die umsatzsteuerliche Leistung erbracht wird. Die Mitgliedstaaten hielten stattdessen am sogenannten Bestimmungsland-Prinzip fest, nach dem die Steuer bei kommerziellen Lieferungen innerhalb der EU dem Land des Empfängers zufließt. Seit 2015 werden auch digitale Dienstleistungen (Telekommunikation, Radio/Fernsehen, Downloads), für die bis dahin teilweise andere Regeln galten, immer im Land des Dienstleistungsempfängers versteuert.

Teil des Kompromisses von 1993 war eine vorsichtige Angleichung der Steuersätze. Nach Art. 97 der Mehrwertsteuer-Richtlinie von 2007 müssen alle EU-Staaten einen normalen Steuersatz von mindestens 15 % erheben. Daneben sind für einige Güter ermäßigte Steuersätze zulässig. In der Finanz- und Eurokrise waren viele EU-Länder gezwungen, ihre Mehrwertsteuersätze anzuheben, um höhere Staatseinnahmen zu erzielen. An der Spitze steht 2019 Ungarn mit einem regulären Satz von 27 %. Luxemburg erhebt mit einer Standardrate von 17 % die niedrigste Mehrwertsteuer.

Das bestehende Mehrwertsteuersystem erweist sich vor allem im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr innerhalb der EU als kompliziert, kostspielig und in hohem Maß betrugsanfällig. 2016 legte die Kommission deshalb einen Aktionsplan für eine Reform des Systems vor. Erste Maßnahmen („quick fixes“) treten Anfang 2020 in Kraft. Eine Einigung über das gesamte Reformpaket steht jedoch noch aus.

Ausgabe: 06/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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