Freihandelsabkommen der EU

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Infografik Nr. 725621

Die Grundsätze der EU-Marktzugangsstrategie wurden von der EU-Kommission 2006 neu formuliert: Die EU-Handelspolitik, die bis dahin der multilateralen Handelsliberalisierung im Rahmen der WTO den Vorrang einräumte, setzt seitdem verstärkt auf bilaterale bzw. regionale Handelsabkommen.

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Die Handelspolitik der EU gegenüber Drittstaaten legt einen Schwerpunkt auf die wechselseitige Öffnung der Märkte. Dies soll den Zugang europäischer Unternehmen zu Exportmärkten erleichtern, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern und dadurch auch Wachstum und Beschäftigung in Europa fördern. Die Grundsätze dieser 1996 initiierten Marktzugangsstrategie wurden von der EU-Kommission 2006 neu formuliert: Die EU-Handelspolitik, die bis dahin der multilateralen Handelsliberalisierung im Rahmen der WTO den Vorrang einräumte, setzt seitdem verstärkt auf bilaterale bzw. regionale Handelsabkommen.

Die Freihandelsabkommen der EU lassen sich in vier Kategorien einteilen: • Abkommen der ersten Generation stammen überwiegend aus der Zeit vor der handelspolitischen Neuausrichtung von 2006. Sie konzentrieren sich auf den Abbau von Zöllen. Beispiele sind die Abkommen mit Norwegen, Island und Liechtenstein, die mit der EU den Europäischen Wirtschaftsraum bilden, die Abkommen mit der Schweiz sowie die Zollunion mit Andorra, San Marino und der Türkei. Zu den Abkommen der ersten Generation gehören auch die Assoziierungsabkommen mit den meisten Mittelmeerländern in Nordafrika und dem Nahen Osten sowie die Handelsabkommen mit Mexiko und Chile. Außerdem fallen in diese Kategorie die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit fünf Ländern des West-Balkans, die eine langfristige Perspektive auf eine EU-Mitgliedschaft beinhalten. • Abkommen der zweiten Generation erstrecken sich über den Zollabbau hinaus auf weitere Bereiche wie die Wettbewerbsordnung, den Schutz geistigen Eigentums oder nachhaltige Entwicklung. Derartige Abkommen bestehen mit Südkorea, Kanada, Kolumbien, Peru, Ecuador sowie mit sechs mittelamerikanischen Staaten. Anfang 2019 folgte ein weiteres Abkommen dieser Art mit Japan. Eine noch stärkere wirtschaftliche Integration strebt die EU im Rahmen von • vertieften und umfassenden Freihandelszonen an. Sie richten sich an die östlichen Nachbarländer der EU und sollen deren Rechtsrahmen an das EU-Recht angleichen. Dazu gehören die Abkommen mit der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau. Bei den • Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit mehreren Ländern in Afrika, der Karibik und dem Pazifik stehen entwicklungspolitische Aspekte im Vordergrund.

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) endeten 2017 mit dem Amtsantritt Donald Trumps, der stattdessen einen Handelsstreit mit der EU anzettelte. Mit Großbritannien, das im Februar 2020 aus der EU austrat, wird über ein neues Freihandelsabkommen verhandelt. In einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 gilt in Großbritannien aber weiterhin EU-Recht.

Ausgabe: 06/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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