Das Impeachment-Verfahren

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Infografik Nr. 854529

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Für den Fall, dass sich der Präsident, der Vizepräsident, ein Bundesrichter oder ein Bundesbeamter in den USA nachweislich des „Hochverrats, der Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen und Vergehen“ schuldig gemacht haben, sieht die Verfassung ein Amtsenthebungsverfahren („Impeachment“) gegen sie vor. Das Recht zur Erhebung einer Amtsanklage steht dem Repräsentantenhaus zu: Es beschließt mit einfacher Mehrheit die Einleitung des Verfahrens und verabschiedet, ebenfalls per Mehrheitsbeschluss,
die Liste der Anklagepunkte, die dem Amtsträger zur Last gelegt werden. Die Durchführung des Verfahrens, einschließlich der Vernehmung von Zeugen usw., liegt beim Senat. Zur Verurteilung des angeklagten Amtsträgers ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit unter den anwesenden Senatoren erforderlich. Ein Schuldspruch hat die sofortige Amtsenthebung zur Folge. Darüber hinaus kann der Verurteilte von jeder weiteren öffentlichen Tätigkeit im Dienst der Vereinigten Staaten ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls schließt sich ein normales Strafverfahren an.

Impeachment-Verfahren gegen kriminelle Amtsträger sind in den USA nicht ungewöhnlich. Doch gegen einen US-Präsidenten wurde erst fünfmal Amtsanklage erhoben: 1868 wurde Präsident Andrew Johnson (Demokrat) in einem politisch gefärbten Verfahren von der republikanischen Mehrheit im Repräsentantenhaus angeklagt; er entging aber knapp einer Verurteilung durch den Senat. 1973 leitete das Repräsentantenhaus ein Impeachment gegen Präsident Richard Nixon (Republikaner) ein, um ihn für die Watergate-Affäre zur Rechenschaft zu ziehen. Nixon trat noch vor Abschluss des Verfahrens, im August 1974, zurück. Präsident Bill Clinton (Demokrat) geriet 1998 nach einer Affäre mit einer Praktikantin im Weißen Haus innenpolitisch unter Druck. Das Repräsentantenhaus leitete ein Impeachment ein, weil er sich beim Versuch, die Affäre zu vertuschen, des Meineids und der Justizbehinderung schuldig gemacht habe. Der Senat sprach Clinton jedoch in beiden Punkten frei. Gegen Präsident Donald Trump (Republikaner) wurde gleich zweimal ein Impeachment eingeleitet: Zuerst Ende 2019, weil Trump versucht habe, den ukrainischen Präsidenten mit erpresserischen Methoden für seinen Wahlkampf einzuspannen, und dann erneut im Januar 2021 mit dem Vorwurf der „Anstiftung zum Aufruhr“. Nach einer Rede Trumps, der behauptete, durch Wahlbetrug um eine zweite Amtszeit gebracht worden zu sein, hatte ein wütender Mob das Kapitol gestürmt, wo gerade die Stimmen des Wahlsiegers Joe Biden formell bestätigt werden sollten. Dieses zweite Verfahren begann im Senat erst, nachdem Trump schon aus dem Amt geschieden war. Beide Male wurde Trump freigesprochen, weil die Mehrheit der Republikaner im Senat sich weigerte, ihn zu verurteilen.

Ausgabe: 03/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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