Territorialansprüche in der Arktis

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Infografik Nr. 890860

Territorialansprüche in der Arktis

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Territorialansprüche in der Arktis

Unter ihrem Eispanzer war die Arktis wirtschaftlich wie geostrategisch lange uninteressant; nur während des Kalten Krieges erlangte sie zeitweilig militärische Bedeutung. In jüngster Zeit aber legt die Eisschmelze neue Konfliktgegenstände frei: Der Rückzug der Eisdecke macht bisher unerschlossene Ressourcen (Öl, Gas, Fischgründe) zugänglich und eröffnet mittelfristig neue Seewege (Nordwest- und Nordostpassage). Angesichts des teilweise ungeklärten Territorialstatus der Nordpolregion erwachsen daraus geopolitische Rivalitäten, vor deren Hintergrund die Arktisanrainer ihre Ansprüche formulieren.

Den rechtlichen Rahmen dieser Gebietsforderungen bildet das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen. Es erlaubt Staaten, über ihre Hoheitsgewässer hinaus eine Ausschließliche Wirtschaftszone einzurichten, die von der so genannten Basislinie aus bis zu 200 Seemeilen ins Meer hinausreichen darf. Darüber hinaus können Staaten, die das SRÜ ratifiziert haben, Rechte zur Nutzung des Meeresbodens jenseits der Ausschließlichen Wirtschaftszone geltend machen. Maßgeblich für die erweiterte Grenzziehung ist dabei der Festlandsockel, also der unterseeische Festlandausläufer bis zum Abfall in die Tiefsee. Eine solche Erweiterung der Seegrenzen muss bei der vom SRÜ geschaffenen Festlandsockelkommission in New York innerhalb von zehn Jahren nach Ratifizierung des Übereinkommens beantragt werden.

Russland hat dies 2001 als erster Arktis-Anrainer getan und weitreichende Ansprüche erhoben, die sich über den potenziell öl- und gasreichen Lomonossow-Rücken bis zum Nordpol erstrecken. Norwegen folgte 2006. Ein möglicher Konflikt mit Russland über die Grenzziehung in der Barentssee wurde 2011 durch ein bilaterales Abkommen entschärft. Dänemark und Kanada haben Forschungen zur Ausdehnung ihres Festlandssockels aufgenommen, auf die sich künftige Ansprüche stützen werden. An Kanadas Ansprüchen stoßen sich vor allem die USA. Umstritten sind besonders die Grenzziehung in der Beaufort-See und die Frage, ob die Nordwestpassage durch den kanadisch-arktischen Archipel als internationaler Seeweg deklariert werden soll.

Einige der sich teilweise überlappenden Ansprüche bergen erhebliches Konfliktpotenzial. Demgegenüber haben die fünf Arktisanrainer in der gemeinsamen Deklaration von Ilulissat (Grönland) 2008 ihre Bereitschaft zur Kooperation auf der Basis des Seevölkerrechts erklärt. Einen internationalen Arktisvertrag, wie er von einigen Seiten gefordert wird, lehnen sie jedoch ab.

Ausgabe: 5/2011
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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