ALG II-Sanktionen
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Infografik Nr. 174099
Wer erwerbsfähig ist, aber sich und seine Angehörigen nicht aus eigener Kraft unterhalten kann, wird durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) aus öffentlichen Mitteln unterstützt. Diese Leistungen sind allerdings mit Forderungen verknüpft: So müssen die Leistungsberechtigten alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, kann nach §§ 31-32 SGB II mit Sanktionen belegt werden.
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