Parteispenden
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 095056
Weil finanzkräftige Interessengruppen über Spenden potenziell Einfluss auf die Politik der Parteien nehmen können, gibt es für Parteispenden gesetzliche Regelungen. Laut Parteiengesetz besteht für Spenden von mehr als 10 000 € im Jahr eine Offenlegungspflicht. Eine Deckelung der Spendenhöhe gibt es in Deutschland nicht. Auch in der Frage, wer an Parteien spenden darf, ist das deutsche Recht vergleichsweise lax: Spenden dürfen neben Privatpersonen auch Unternehmen und Verbände.