Der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen

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Am 21. Januar 2021 trat der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen inkraft.

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Atomwaffen waren lange Zeit die einzigen Massenvernichtungswaffen, die keinem völkerrechtlichen Verbot unterlagen. Chemiewaffen wurden schon im Genfer Protokoll von 1925 verboten, später in der Chemiewaffenkonvention (1997). Für Biowaffen ist seit 1972 ein Verbotsvertrag in Kraft. Für Atomwaffen gibt es zwar seit 1968 den Nichtverbreitungsvertrag (NVV), der die Proliferation von Nuklearwaffen verhindern soll, sie selbst aber eben nicht verbietet. Das Hauptargument gegen ein Verbot wird vor allem von den Atommächten vorgebracht: Solange andere Staaten noch Nuklearwaffen besitzen, sei man aus Gründen der Abschreckung ganz existenziell auf eigene nukleare Kapazitäten angewiesen. Demnach müssten immer „die anderen“ den ersten Schritt machen oder zumindest sicher überprüfbar gleichzeitig abrüsten. Das aber scheint nicht sonderlich realistisch.

Insofern steckt viel Idealismus hinter dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV), der 2017 im Rahmen der UN von über 135 Staaten ausgehandelt wurde. Darauf hingearbeitet hatte die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN), ein Zusammenschluss von Nicht-Regierungsorganisationen, der 2017 den Friedensnobelpreis erhielt. Der Wortlaut des AVV verbietet Staaten nicht nur den Einsatz von Atomwaffen oder dessen Androhung, sondern auch, Atomwaffen zu entwickeln, zu testen, zu produzieren und zu besitzen. Auch die Weitergabe oder die Lagerung bzw. Stationierung von Atomwaffen auf dem eigenen Territorium wird untersagt. Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsstaaten, Opfern von Atomwaffeneinsätzen oder -tests Hilfe zu leisten. Um die Vertragstreue zu gewährleisten, sind Kontrollmechanismen ähnlich denen des NVV vorgesehen: Auch im AVV sollen Inspekteure der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) jederzeit Zugang zu relevanten Anlagen haben.

Der AVV wurde am 7.7.2017 der UN-Vollversammlung vorgelegt. 122 der 193 UN-Staaten stimmten dafür. Anfang 2021 hatten den Vertrag 86 Staaten unterzeichnet und 52 hatten ihn ratifiziert oder waren ihm beigetreten. Nach der Ratifikation von Honduras als 50. Staat war der Weg frei für das Inkrafttreten am 22.1.2021. Der AVV ist völkerrechtlich bindend, hat aber dennoch eher symbolische Bedeutung. Denn keine einzige der neun Atommächte hat ihn unterzeichnet. Um beitreten zu können, müsste ein Atomstaat sein gesamtes nukleares Arsenal vernichten. Auch Deutschland gehört nicht zu den Unterzeichnern. Noch heute sind auf deutschem Territorium US-amerikanische Atomwaffen stationiert, denn im Rahmen der „nuklearen Teilhabe“ ist die Bundesrepublik in die Abschreckungsstrategie der NATO eingebunden.

Ausgabe: 02/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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