Die Europäische Staatsanwaltschaft
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Infografik Nr. 715116
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Durch Kriminalität in großem Stil (wie Unterschlagung, Korruption und Umsatzsteuerbetrug) entstehen dem EU-Haushalt jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF konnte solchen Unregelmäßigkeiten bisher schon durch Untersuchungen in der Verwaltung der EU-Länder nachgehen. Die strafrechtliche Verfolgung blieb den nationalen Behörden überlassen, die aber nicht immer mit gleicher Konsequenz vorgingen und bei grenzüberschreitenden Finanzdelikten nur beschränkte Handlungsmöglichkeiten hatten. Mit der neu errichteten Europäischen Staatsanwaltschaft – EUStA (European Public Prosecutor’s Office – EPPO) gibt es nun eine unabhängige Behörde, die ab 2021 Straftaten zum Schaden der EU auch über die Grenzen hinweg untersucht, strafrechtlich verfolgt und in den einzelnen EU-Ländern vor Gericht bringt. Um die Schaffung der EUStA wurde lange gerungen. Da es im Rat nicht die erforderliche Mehrheit dafür gab, wurde sie schließlich als Projekt der Verstärkten Zusammenarbeit mit bisher 22 teilnehmenden EU-Ländern ins Leben gerufen. Fünf Länder stehen abseits, darunter allerdings Polen und Ungarn als Empfänger besonders hoher EU-Zuwendungen.
Der Aufbau der Europäischen Staatsanwaltschaft umfasst zwei Ebenen. Die zentrale Ebene (mit Sitz in Luxemburg) besteht aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt mit seinen beiden Vertretern und dem Kollegium, das sich aus den 22 Europäischen Staatsanwälten (je 1 aus jedem Teilnehmerland) zusammensetzt. Das Kollegium soll die Strategie der EUStA festlegen und für einheitliche Maßstäbe ihrer Arbeit sorgen. Die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in den einzelnen Ländern werden von Ständigen Kammern (mit je drei Mitgliedern) auf zentraler Ebene überwacht und koordiniert. Sie entscheiden u.a., ob in einem Fall Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Auf dezentraler Ebene gehen die in jedem Land ernannten Delegierten Europäischen Staatsanwälte im Namen und im Auftrag der EUStA ihren Aufgaben nach (elf davon in Deutschland). Sie sind eingebettet in die nationale Staatsanwaltschaft oder Richterschaft und können den Ermittlern vor Ort Anweisungen erteilen. Ihrerseits werden sie im Auftrag der Ständigen Kammer, die für den Ermittlungskomplex zuständig ist, durch den (zentralen) Europäischen Staatsanwalt beaufsichtigt, der ihnen gegenüber Weisungen aussprechen kann.
Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ihre Bewährungsprobe noch vor sich. Entscheidend wird sein, dass sie ungeachtet der abweichenden Rechtsvorschriften in den teilnehmenden Ländern ein möglichst einheitliches Vorgehen durchsetzt und den Tätern erfolgreich das Handwerk legt.
Ausgabe: | 02/2021 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |