Das Lobbyregister

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Ein Lobbyregister ist eine öffentlich einsehbare Liste, in der sich Interessenvertreter, die Lobbyarbeit gegenüber politischen Entscheidungsträgern betreiben, eintragen müssen. Damit sollen Einflussnahme und Verflechtungen zwischen Politik und Interessengruppen sichtbar gemacht werden, um so die demokratische Kontrolle durch die Öffentlichkeit zu stärken. Lobbyregister gibt es zum Beispiel in den USA oder bei der EU-Kommission (dort allerdings nur auf freiwilliger Basis). Auch im deutschen Bundestag wurde viele Jahre über die Einführung eines Lobbyregisters diskutiert, was CDU und CSU jedoch stets ablehnten. Dann aber häuften sich im Umfeld der Unionsparteien Affären um Lobbyismus bis hin zur Korruption. Angesichts dieses Imageschadens zeigte sich die Unionsfraktion doch offen für ein Lobbyregister. Damit war der Weg frei für dessen Einführung, die der Bundestag im März 2021 beschloss.

Das Lobbyregistergesetz tritt zum 1.1.2022 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an müssen sich Interessenvertreter, die gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung Lobbyarbeit betreiben, in das Register eintragen. Als „Interessenvertretung“ definiert das Gesetz „jede Kontaktaufnahme zum Zweck der […] Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess“ des Parlaments oder der Regierung. Der Eintrag ins Lobbyregister ist verpflichtend. Wer absichtlich keine oder falsche Angaben macht, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 € bestraft werden. Mit der Registrierung wird automatisch ein Verhaltenskodex akzeptiert. Verstöße dagegen werden im Register vermerkt. Einzutragen sind sowohl die eigene Identität als auch die von Auftraggebern sowie der „Interessen- und Vorhabenbereich“, auf den sich die Tätigkeit richtet. Auch Finanzströme im Zusammenhang mit der Lobbyarbeit sollen grundsätzlich genannt werden, Angaben hierzu können aber verweigert werden. Eine Registrierungspflicht besteht für Lobbyisten, die regelmäßig, auf Dauer angelegt oder geschäftsmäßig Lobbyarbeit betreiben. Von der Registrierungsflicht ausgenommen sind unter anderem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Kirchen. Begründet wird dies mit der Tarifautonomie bzw. der Religionsfreiheit.

Das Gesetz stellt durchaus mehr Transparenz her, der Verein Lobbycontrol führt allerdings mehrere Kritikpunkte an. Er bemängelt insbesondere, dass der sogenannte „exekutive Fußabdruck“ blockiert wurde. Dieser hätte aufgezeigt, welche Interessengruppen an der Gesetzgebung beteiligt worden sind. Kritisiert wird außerdem, dass Angaben zu Finanzströmen verweigert werden können und mächtige Lobbyakteure wie die Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen von der Registrierungspflicht befreit sind.

Ausgabe: 05/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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