Lkw-Maut – Einnahmen des Bundes

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Der Güterverkehr auf den deutschen Fernstraßen verursacht hohe Kosten: Straßen und Brücken werden abgenutzt und müssen repariert oder erneuert werden, durch die Abgase der Lkw wird die Luft belastet und auch der Verkehrslärm zieht Schäden nach sich. Bis zur Einführung der Lkw-Maut im Jahr 2005 wurden diese Kosten größtenteils durch die Steuern der Allgemeinheit finanziert. Mit der Maut erfolgte die Umstellung zu einer Straßennutzungsgebühr, die von den Güterverkehrsunternehmen, auch solchen aus dem Ausland, für die Inanspruchnahme der Fernstraßen zu zahlen ist.

Um den Verkehrsfluss nicht durch Mautstationen auf den Autobahnen zu behindern, wurde in Deutschland ein technisch aufwändiges System entwickelt, bei dem die mautpflichtigen Fahrzeuge und ihre Fahrleistungen in der Regel über Satelliten und Mobilfunk erfasst werden. Die beim Mautdienst Toll Collect registrierten Lkws sind dazu mit einem Gerät (einer On-Board-Unit) ausgestattet, das die Fahrzeugmerkmale und die Streckendaten automatisch an die Mautzentrale meldet, von der dann die Gebühren berechnet werden. Für Einzelfahrten ist auch eine Anmeldung im Internet oder an einem Maut-Terminal möglich. Über die nationalen Grenzen hinaus ist mit dem Europäischen Elektronischen Mautdienst EETS eine mehrere Länder übergreifende Mautabrechnung mit nur einem Vertrag und einem Gerät machbar.

Das deutsche Mautsystem erstreckte sich zunächst nur auf die Autobahnen und einige vielbefahrene Bundesstraßen, umfasst seit 1.7.2018 aber sämtliche Bundesstraßen, insgesamt ein Netz von mehr als 50 000 km. Auch wurde der Straßenzoll auf mehr Fahrzeuge ausgedehnt; heute sind Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen mautpflichtig. Die je Fahrtkilometer zu zahlende Gebühr enthält drei Komponenten: einen Infrastrukturanteil, der sich nach dem Gesamtgewicht des Lkw und bei schweren Fahrzeugen zusätzlich nach der Zahl der Achsen richtet; einen Anteil für die Luftverschmutzung, gestaffelt nach 6 Schadstoffklassen; und einen pauschalen Anteil für die Lärmbelastung. Sie beträgt damit zwischen 9,3 und 26,1 Cent je km. Grundlage für diese Tarife ist ein Wegekostengutachten, das in mehrjährigen Abständen neu erstattet wird. Dessen niedrige Ansätze für die Umweltkosten sind allerdings umstritten.

Die Einnahmen des Bundes aus der Lkw-Maut verdoppelten sich von 2,59 Mrd € im Startjahr 2005 auf 5,13 Mrd € im Jahr 2018. Mit der Ausweitung des mautpflichtigen Straßennetzes und höheren Tarifen kletterten sie 2019 auf 7,31 Mrd € und 2020 auf rund 7,4 Mrd €. Nach Abzug der Systemkosten fließen die Mittel seit 2011 ausschließlich in den Bau und die Unterhaltung der Fernstraßen.

Ausgabe: 06/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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