Organisierte Kriminalität
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Infografik Nr. 131165
Der Volksmund bezeichnet organisierte Kriminalität oft schlicht als „Mafia“, was einen italienischen Begriff auf ein viel weiteres Phänomen überträgt. Präziser ist die 1990 eingeführte Definition der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Justiz/Polizei: Demnach ist organisierte Kriminalität „die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte, planmäßige Begehung von Straftaten, […] wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig“ vorgehen. Dabei muss eines von drei Merkmalen zutreffen: ● Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen; ● Anwendung von Gewalt oder ähnlichen Einschüchterungsmitteln; ● Einflussnahme auf Politik, Medien, Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft.
Die jährlichen Lagebilder des Bundeskriminalamtes bilden die organisierte Kriminalität statistisch ab. Als Datengrundlage dienen die geführten Ermittlungsverfahren. Damit werden natürlich nur polizeibekannte Fälle erfasst, jenseits davon liegt ein naturgemäß weites Dunkelfeld. 2019 gab es 579 Verfahren gegen Gruppierungen der organisierten Kriminalität. Ganz vorne unter den Kriminalitätsbereichen standen auch diesmal Drogenhandel und -schmuggel mit gut einem Drittel aller Verfahren. An zweiter Stelle folgten Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität (17 %), der meist äußerst komplexe Strukturen zugrunde liegen. Oft handelte es sich um Betrugsdelikte gegenüber älteren Menschen, aber auch um großangelegte Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, zum Beispiel auf Baustellen oder in der Fleischindustrie. Bei der Eigentumskriminalität (15 % der Verfahren) dominierten Kfz-Diebstähle. Zielmärkte der gestohlenen Fahrzeuge befinden sich üblicherweise in Osteuropa. Weitere bedeutende Bereiche waren Schleusungskriminalität (10 %) sowie Steuer- und Zolldelikte (7 %), insbesondere Zigarettenschmuggel.
Insgesamt wurden 2019 rund 6 850 Tatverdächtige ermittelt, davon ein Drittel deutsche Staatsbürger und wei Drittel Ausländer, deren Staatsangehörigkeiten breit gestreut waren. Bei den Gruppierungen handelte es sich überwiegend um kleinere Banden von bis zu zehn Tatverdächtigen (rund 67 % der Verfahren). Zu 30 % wurden zwischen 11 und 50 Tatverdächtige registriert, und nur 3 % der Verfahren richteten sich gegen Tätergruppen mit mehr als 50 Personen. In den Medien häufig präsente Gruppierungen stellten vergleichsweise geringe Anteile an den Ermittlungsverfahren: Gegen Rockergruppen wie die Hells Angels oder die Bandidos sowie gegen italienische Mafiaorganisationen (,Ndrangheta, Camorra, Cosa Nostra) liefen jeweils nur 15 Verfahren. Etwas höher waren die Anteile der russisch-eurasischen Mafia (27) und der meist familiär und patriarchalisch geführten Clans (45 Verfahren).
Ausgabe: | 08/2021 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |