Weniger Bürokratie, bessere Gesetze: Der Normenkontrollrat

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Die vom Staat erlassenen Gesetze und Verordnungen ziehen für Bürger und Unternehmen, aber auch für die öffentliche Verwaltung einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand nach sich. Das von der Bundesregierung im April 2006 beschlossene Programm „Bürokratieabbau und bessere Gesetzgebung“ setzte sich zum Ziel, diesen Aufwand zunächst deutlich zu verringern und dann dauerhaft zu überwachen und zu begrenzen. Darüber hinaus sollte die Qualität der Gesetzgebung insgesamt verbessert werden.

Der im gleichen Jahr eingesetzte Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat seitdem die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele zu unterstützen. Der NKR ist organisatorisch an das Bundeskanzleramt angebunden, in seiner Tätigkeit als Beratungsgremium aber unabhängig. Er umfasst zehn Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Lebens- und Fachbereichen, die vom Bundespräsidenten auf jeweils fünf Jahre in ihr Ehrenamt berufen werden. Sie sollen über Erfahrungen in Gesetzgebungsfragen und über wirtschaftliche Kenntnisse verfügen.

Bei jedem Gesetz- oder Verordnungsentwurf prüft der Normenkontrollrat die von den Bundesministerien vorgelegten Schätzungen über die Folgekosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung, und zwar schon frühzeitig, noch ehe die Regelung im Kabinett beschlossen wird. Er befasst sich unter anderem auch mit der Frage, ob Ziele und Notwendigkeit der Regelung verständlich dargestellt sind, und mit den Vorüberlegungen zu möglichen Alternativen, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und zur Befristung eines Gesetzes. Seine Anmerkungen legt er in einer Stellungnahme dar, die dem Regierungsentwurf beigefügt wird und bei der Zuleitung des Entwurfs an Bundesrat oder Bundestag dann in gedruckter Form der Öffentlichkeit zugänglich ist. Die politisch gesetzten Ziele und Zwecke der Gesetze und Verordnungen gehören nicht zu seinem Prüfungsauftrag.

Der Normenkontrollrat setzt sich dafür ein, den Vollzug von Bundesgesetzen über alle Verwaltungsebenen (Bund, Länder, Kommunen) hinweg zu vereinfachen und zu beschleunigen. Er hat für verschiedene Vorgänge (z.B. Antrag auf Elterngeld oder BAföG) gezeigt, wie der Aufwand für die Betroffenen reduziert werden kann. Sein übergreifendes Anliegen ist es, die Qualität der Gesetzgebung zu steigern, denn davon hänge die Wirksamkeit der Maßnahmen und letztlich auch die Akzeptanz der Politik ab. Wirkung und Vollzug müssten bei der Gesetzesvorbereitung in den Mittelpunkt rücken. Die Praxistauglichkeit und die Eignung für digitale Verfahren sollten schon sehr früh in der Gesetzesvorbereitung geprüft werden.

Ausgabe: 09/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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