Liquidität für die Welt: Sonderziehungsrechte

Liquidität für die Welt: Sonderziehungsrechte
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Das neue ZAHLENBILD erklärt die Kunstwährung der „Sonderziehungsrechte“, die vom IWF 1969 eingeführt wurde. Sonderziehungsrechte können gegen Devisen eingetauscht werden, um dringend benötige Güter zu importieren. Laden Sie dieses neue ZAHLENBILD direkt herunter!

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Ein Land, das am Weltmarkt teilnehmen und für seine Wirtschaft wichtige Güter importieren will, muss über ausreichende Devisenreserven verfügen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Guthaben in Fremdwährungen, mit denen Einkäufe im Ausland getätigt werden können. Exportstarke Länder haben im Allgemeinen keine Schwierigkeiten, solche Reserven anzusammeln. Dagegen sind viele Entwicklungsländer, und nicht nur sie, durch den Mangel an Devisenreserven in ihrem Austausch mit der übrigen Welt eingeschränkt. Die Knappheit an Devisen behindert ihre Entwicklung und bremst die Weltwirtschaft im Ganzen.

Um dafür Abhilfe zu schaffen, führte der Internationale Währungsfonds 1969 die Kunstwährung der Sonderziehungsrechte (Special Drawing Rights) ein. Sonderziehungsrechte (SZR) werden den Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Kapitalanteil am IWF (ihrer Quote) zugeteilt und haben die Funktion, die offiziellen Devisenreserven aufzustocken. SZR sind nicht direkt verwendbar; sie gewähren aber einen Anspruch auf Umtausch gegen frei konvertierbare Währungen (wie US-Dollar oder Euro). Dafür hat sich ein freiwilliger Markt herausgebildet, der diesen Tausch bisher problemlos ermöglichte. Falls erforderlich, kann der IWF aber auch einzelne Mitgliedstaaten auffordern, SZR von anderen Mitgliedern anzukaufen.

Im Lauf der letzten Jahrzehnte nahm der IWF bereits mehrere SZR-Zuteilungen vor. Allgemeine Zuteilungen von vergleichsweise geringem Umfang gab es in den Perioden 1970-72 (9,3 Mrd SZR) und 1979-81 (12,1 Mrd SZR). Eine Sonderzuteilung von 21,5 Mrd SZR versorgte 2009 erstmals auch die seit 1981 hinzugekommenen IWF-Mitglieder. Im gleichen Jahr fand eine umfangreiche allgemeine Zuteilung von 161,2 Mrd SZR statt, mit deren Hilfe den Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise begegnet werden sollte.

Noch wesentlich größer ist die SZR-Zuteilung, die auf Beschluss des IWF-Gouverneursrats zum 23.8.2021 in Kraft trat: Mit der Erhöhung der globalen Reserveguthaben um rund 458 Mrd SZR (entsprechend 650 Mrd US-$) reagiert der IWF auf die Corona-Pandemie und schafft zusätzliche Liquidität, die für die Überwindung der Krise und die wirtschaftliche Erholung eingesetzt werden kann. Das kommt nicht zuletzt den Schwellen- und Entwicklungsländern zugute, auf die mehr als 40% der neu zugeteilten Reserven entfallen. Anders als Finanzhilfen des IWF für krisengeplagte oder verschuldete Länder sind die Sonderziehungsrechte nicht an die Erfüllung von Reformauflagen geknüpft. Der IWF-Beschluss wurde möglich, nachdem die USA – mit einem Stimmenanteil von 16,5 % gewichtigstes IWF-Mitglied – ihren Widerstand gegen die Erhöhung der Sonderziehungsrechte aufgegeben hatten.

Ausgabe: 09/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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