Das System der EU-Eigenmittel

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Wie finanziert sich die EU? Dieses neue ZAHLENBILD gibt darauf eine Antwort, indem es auf das System der Eigenmittel eingeht und deren vier Quellen beschreibt. Jetzt herunterladen!

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Die Finanzierung des Haushaltes der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erfolgte ursprünglich durch Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten. Der Eigenmittelbeschluss vom 21.4.1970 markierte dann den Übergang von einzelstaatlichen Beiträgen zu einem System von Eigenmitteln, das heißt zu eigenen, der europäischen Ebene vorbehaltenen Einnahmen. Der Gemeinschaft steht mithin die Ertragshoheit über diese Mittel zu. Das System der Eigenmittel wurde im Lauf der Jahrzehnte mehrfach verändert und erweitert. Nach dem jüngsten Eigenmittelbeschluss, der durch die Mitgliedstaaten zum 31. Mai 2021 gebilligt wurde, stehen der Europäischen Union folgende eigenen Finanzierungsquellen zur Verfügung:

Die traditionellen Eigenmittel umfassen die Zölle, die an den Außengrenzen der Gemeinschaft auf Importe aus Drittländern erhoben werden. In früheren Jahren gehörten auch Agrarabschöpfungen auf Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Zucker- und sonstige Agrarabgaben dazu.

Die ebenfalls schon 1970 beschlossenen Mehrwertsteuer-Eigenmittel konnten nach Verzögerungen bei der Einführung und Harmonisierung der Mehrwertsteuer erst seit 1980 allgemein erhoben werden. Für den mittelfristigen Haushaltsrahmen 2021-2027 wurde ihre oft als zu kompliziert gescholtene Berechnung vereinfacht. Da die Mitgliedstaaten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze anwenden, müssen die Einnahmen aus dieser Steuer auf eine einheitliche Bemessungsgrundlage heruntergerechnet werden. Diese wird wiederum bei 50 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) gekappt. Davon geht 2021-2027 jeweils ein einheitlicher Satz von 0,3 % an die EU.

Um den Ausgleich des Gemeinschaftshaushalts zu sichern, wurde 1988 eine weitere Eigenmittelquelle eingeführt, die sich am Bruttosozialprodukt der Mitgliedstaaten orientierte. Heute stützt sie sich auf das Bruttonationaleinkommen. Die BNE-Eigenmittel sichern mehr als 70 % der EU-Einnahmen. Der Prozentsatz des BNE, der jährlich abgerufen wird, schwankt je nach dem Finanzbedarf zur Deckung des EUHaushalts. Für die im Haushalt vorgesehenen Zahlungen gilt jedoch, dass alle Eigenmittel zusammen eine Grenze von 1,40 % des BNE nicht überschreiten dürfen.

Die EU arbeitet auf die Einführung weiterer Eigenmittel hin. Erste neue Einnahmequelle sind die Kunststoff-Eigenmittel. Ab 1.1.2021 wird auf nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff ein Satz von 0,80 € je kg erhoben. Für ärmere EU-Länder ist dabei eine Entlastung vorgesehen.

Ausgabe: 10/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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