Stiftungen in Deutschland

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„Stiftung“ ist der Sammelbegriff für Organisationen, die in unterschiedlichen Rechtsformen existieren, aber in drei wesentlichen Elementen übereinstimmen: Sie verfolgen einen Zweck, der ihnen von ihrem Stifter/ihrer Stifterin vorgegeben wurde, verfügen über ein selbstständiges Vermögen, dessen Erträge sie zum vorgegebenen Zweck verwenden, und haben eine eigenständige Verwaltung. Stiftungen in diesem Sinn entstehen oft aus dem Bemühen vermögender Bürger, der Gesellschaft, der sie ihren Erfolg verdanken, etwas zurückzugeben und auch noch nach ihrem Tod in Erinnerung zu bleiben. Die klassische Form solcher Stiftungen ist die Stiftung bürgerlichen Rechts. Daneben gibt es auch Stiftungen in Form von Vereinen oder GmbHs, öffentlich-rechtliche und kirchenrechtliche Stiftungen.

Wie viele Stiftungen in Deutschland insgesamt existieren, ist unbekannt. Nach einem Bericht des Maecenata-Instituts an der Berliner Humboldt-Universität sind die oft schon seit Jahrhunderten bestehenden Stiftungen kirchlichen Rechts bei weitem in der Überzahl (rund 100 000). Genauere Aussagen lassen sich über die rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts machen, da diese bei den Aufsichtsbehörden der Länder gemeldet sind. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat die entsprechenden Daten ausgewertet. Danach ist die Zahl der Stiftungen bürgerlichen Rechts in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen: von rund 10 500 (2001) auf 23 876 im Jahr 2020. Diese Entwicklung hängt auch mit den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammen: Im Jahr 2000 und noch einmal 2007 wurden beträchtliche steuerliche Anreize für die Gründung von Stiftungen mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken geschaffen.

Gemeinnützige Zwecke (nach § 52 der Abgabenordnung) stehen bei weitaus den meisten Stiftungen im Vordergrund. Mehr als die Hälfte der Stiftungen engagiert sich im Themenbereich „Gesellschaft“. Dazu gehören u.a. die Kinder- und Jugendhilfe, die Altenhilfe, das Wohlfahrtswesen, mildtätige Zwecke, aber auch der Einsatz für ein demokratisches Staatswesen oder die Hilfe für Opfer von Straftaten. Ebenfalls häufig genannte Stiftungszwecke gelten den Bereichen „Kunst und Kultur“, „Wissenschaft“, „Gesundheit und Sport“ sowie „Umwelt“. Die Umweltthematik hat bei den Stiftungen im letzten Jahrzehnt deutlich an Gewicht zugelegt. Nur ein kleiner Teil der Stiftungen ist privatnützig ausgerichtet, dann richtet sich der Stiftungszweck zum Beispiel auf den Unterhalt der Familie des Stifters oder der Stifterin bzw. auf die Förderung eines Unternehmens und seiner Belegschaft. Diese Zwecke sind nicht steuerbegünstigt.

Ausgabe: 11/2021
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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