Betriebsräte

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Infografik Nr. 242115

Betriebsräte haben die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Aber nur in 8 % aller Betriebe in Deutschland existiert überhaupt ein Betriebsrat. Dabei gibt es große Unterschiede je nach der Betriebsgröße und der Branchenzugehörigkeit.

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Im Frühjahr 2022 finden in Deutschland wie alle vier Jahre Wahlen zu den Betriebsräten statt. Aufgabe der Betriebsräte ist es, die Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführung zu vertreten. Sie verfügen über abgestufte Informations-, Beratungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte, die sie für die Belegschaft einsetzen können, wo einzelne Beschäftigte kaum etwas erreichen würden. Die Bildung von Betriebsräten ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Es bedarf daher der Initiative aus dem Kreis der Beschäftigten, damit ein Betriebsrat zustande kommt bzw. auf Dauer erhalten bleibt. Die Bedingungen dafür sind nicht immer günstig – sei es, dass die Gründung eines Betriebsrats durch die Betriebsleitung erschwert wird, sei es, dass seine Entstehung und sein Fortbestand am mangelnden Engagement der Beschäftigten scheitern.

Tatsächlich verfügten in Deutschland 2020 nur 8% aller Betriebe mit fünf und mehr Beschäftigten über einen Betriebsrat. Das geht aus dem Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Im Jahr 2000 wiesen in West- wie Ostdeutschland noch 12 % der Betriebe einen Betriebsrat auf. Seitdem zeigt der Trend nach unten. Das hängt nicht zuletzt mit den Veränderungen der Wirtschaftsund Beschäftigungsstruktur zusammen: Die alten Industrien mit ihren auch gewerkschaftlich gut organisierten Belegschaften verloren an Gewicht, dafür nahmen die Dienstleistungen, bei denen die kollektive Interessenvertretung deutlich kleiner geschrieben wird, an Bedeutung zu.

Rückläufig war auch der Anteil der Beschäftigten, die sich an ihrem Arbeitsplatz an einen Betriebsrat wenden können. Er sank in Westdeutschland zwischen 2000 und 2020 von 50 auf 40 % und in Ostdeutschland von 41 auf 36 %. Bundesweit wurden 2020 noch 40% der Beschäftigten durch einen Betriebsrat vertreten. Dabei gab es ganz beträchtliche Abweichungen zwischen den Branchen. Während in der Energiewirtschaft und in der Verarbeitenden Industrie noch rund zwei Drittel (66 bzw. 64 %) aller Beschäftigten auf einen Betriebsrat zurückgreifen konnten, waren es im Baugewerbe lediglich 11 % und im Gastgewerbe 12 %. Im Handel lag der Anteil der durch einen Betriebsrat vertretenen Beschäftigten mit 27 % ebenfalls weit unter dem Durchschnitt. Ein wesentlicher Faktor für das Vorhandensein eines Betriebsrats ist die Betriebsgröße. In Kleinbetrieben (mit 5-50 Arbeitnehmern) gab es nur für 8 % aller Beschäftigten einen Betriebsrat; in Großbetrieben (mit mehr als 500 Arbeitnehmern) war dagegen für 90 % der Beschäftigten ein Betriebsrat vorhanden. Für Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten sind Betriebsräte nicht vorgesehen.

Ausgabe: 04/2022
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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