Neutralität in bewaffneten Konflikten
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Infografik Nr. 615529
Führen zwei Staaten Krieg gegeneinander, liegt es in der Entscheidung der übrigen Staaten, ob sie an dem bewaffneten Konflikt auf der einen oder anderen Seite teilnehmen oder aber neutral bleiben. Jeder souveräne Staat ist frei, diese politische Entscheidung zu treffen – es sei denn, er ist durch Verträge an eine der Kriegsparteien gebunden. Die Neutralität muss nicht ausdrücklich erklärt werden, sie zeigt sich im Verhalten gegenüber den Kriegsbeteiligten. Entscheidet sich ein Staat für Neutralität, bewegt er sich auf der Ebene des Völkerrechts, das für diesen Status eine Reihe verbindlicher Regeln entwickelt hat.
Den Versuch, sich aus einem Krieg zwischen anderen Mächten herauszuhalten, gab es schon in der Antike. Aber seit dem 18. Jh. mehren sich die Ansätze, das Verhältnis zwischen Kriegführenden und Neutralen auf eine allgemein anerkannte Grundlage zu stellen. Zur Lösung drängte unter anderem die Frage, wie die Seemächte neutrale Schiffe behandeln sollten, die feindliche Ladung an Bord hatten, oder umgekehrt feindliche Schiffe, deren Ladung für neutrale Empfänger bestimmt war. Mit ihr befasste sich die Seerechtsdeklaration von Paris 1856. Eine wichtige Etappe wurde auf dem Wiener Kongress 1815 erreicht, der die Schweiz als unabhängigen Staat anerkannte und ihr eine „immerwährende Neutralität“ auferlegte. Eine solche „Neutralisierung“ durch internationale Verträge erfolgte im weiteren Verlauf des 19. Jh. u.a. auch für Belgien und Luxemburg, die Aland-Inseln, Korfu, den Kongo und vorab schon für den Panamakanal.
Anfang des 20. Jahrhunderts nahm sich die zweite Haager Friedenskonferenz des Themas an. Die von ihr in zwei Konventionen vom Oktober 1907 verankerten Rechte und Pflichten der neutralen Mächte in Land- und Seekriegen sind heute weltweit anerkannt und so in das Völkergewohnheitsrecht übergegangen. „Neutralität“ wird dabei aus vorwiegend militärischem Blickwinkel gesehen. Ein neutraler Staat darf an einem zwischenstaatlichen Krieg nicht teilnehmen, er darf den kriegführenden Parteien weder Streitkräfte noch sein Gebiet zur Verfügung stellen und muss sein Territorium selbst verteidigen, um seine Neutralität glaubhaft zu machen und abzusichern. Beim Export von Waffen muss er alle Kriegsparteien gleich behandeln. Im Gegenzug müssen die kriegführenden Parteien die Unverletzlichkeit des neutralen Staatsgebiets respektieren. Auf innerstaatliche Konflikte, die heute den größten Teil des Konfliktgeschehens in der Welt ausmachen, sind die Bestimmungen des Neutralitätsrechts allerdings nicht anzuwenden. In der Praxis existieren unterschiedliche politische Spielarten der Neutralität; dazu gehört auch die Blockfreiheit, die in den Zeiten der Ost-West-Spaltung zu großer Bedeutung gelangte.
Ausgabe: | 07/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |