Kritische Infrastrukturen
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 138020
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In einer hochentwickelten Gesellschaft wird erwartet, dass all die Versorgungsleistungen und Dienste, die den Bürgern selbstverständlich geworden sind, ohne größere Störungen funktionieren: vom Strom aus der Steckdose und den Lebensmitteln aus dem Supermarkt über die Bargeldversorgung und das Fernsehen bis zu den Verkehrswegen und der Verbindung zum Internet. Natürlich können immer einmal Unterbrechungen und Fehler auftreten, aber im Allgemeinen verlassen sich alle darauf, dass diese Grundlagen der Wirtschaft und des Alltagslebens ständig verfügbar sind.
Wie die Erfahrung lehrt, sind aber auch massive Störungen nicht auszuschließen, und es ist Aufgabe des Staates und der privaten Wirtschaft, dafür die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. 2009 beschloss die Bundesregierung eine Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen als gemeinsame Basis für eine vorausschauende Gefahrenanalyse und darauf gestützte Maßnahmen. Ziel der Strategie ist es, gravierende Störungen und Ausfälle wichtiger Infrastrukturleistungen nach Möglichkeit zu vermeiden, sie gegebenenfalls rasch zu beheben und ihre Folgen, so weit es geht, zu reduzieren. Kritische Infrastrukturen sind definiert als „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen“, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe, Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen nach sich ziehen würde.
Durch Gesetz und in Abstimmung zwischen Bund und Ländern wurden zehn Sektoren benannt, in denen kritische Dienstleistungen zur Versorgung der Allgemeinheit erbracht werden. Die Liste umfasst die Energie-, Wasser- und Nahrungsmittelversorgung, die Abfallentsorgung, das Transport- und Verkehrswesen, das Finanz- und Versicherungswesen, den Gesundheitssektor, Informationstechnik und Telekommunikation, den Bereich Medien und Kultur sowie Staat und Verwaltung. Eine Verordnung des Bundesinnenministeriums (BSI-Kritisverordnung) führt im Einzelnen die kritischen Dienstleistungen auf, die geschützt werden sollen.
Gefahren drohen den Kritischen Infrastrukturen von vielen Seiten. Ein Schwerpunkt der Gefahrenabwehr liegt auf dem Schutz vor Cyberattacken, die einzelne Anlagen oder ganze Netze lahmlegen können. Aber zum Gefahrenspektrum gehören auch Bedrohungen durch natürliche Ursachen (wie Krankheiten, Wetter, Überschwemmungen, Erdbeben), durch technisches oder menschliches Versagen, durch Unfälle, mangelhafte Organisation und schließlich durch terroristische Angriffe, Sabotage oder Krieg.
Ausgabe: | 10/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
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