Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Text)
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 110117
Nach ihrer Gründung 1949 konnte die Bundesrepublik erst allmählich wieder diplomatische Beziehungen zu anderen Staaten knüpfen. Heute ist Deutschland in der ganzen Welt mit Botschaften und Konsulaten vertreten. Die Entwicklung seit den frühen 1950er Jahren im Überblick!
Nach dem Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen von 1961 ist es Aufgabe einer diplomatischen Mission, den eigenen Staat in einem anderen Staat zu vertreten, die Interessen des eigenen Staates und seiner Staatsangehörigen zu schützen, mit der Regierung des Empfangsstaates zu verhandeln, die Zustände und Entwicklungen im gastgebenden Land zu beobachten und darüber an die eigene Regierung zu berichten sowie schließlich auch zur Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen und wirtschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Kontakte zwischen den beteiligten Staaten beizutragen. [...] Die Bundesrepublik Deutschland unterhält diplomatische Beziehungen zu mehr als 190 Staaten der Erde (Stand 2024). In 154 Hauptstädten ist sie durch Botschaften vertreten; in den übrigen Fällen werden die diplomatischen Beziehungen von der Botschaft in einem Nachbarstaat zusätzlich wahrgenommen. Neben den Missionen bei den selbstständigen Staaten unterhält die Bundesrepublik zwölf ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen [...]. Als konsularische Vertretungen [...] bestehen weltweit nahezu 60 Generalkonsulate/Konsulate sowie rund 320 Honorarkonsulate.
In der Entwicklung der diplomatischen Außenbeziehungen der Bundesrepublik bis zur deutschen Einigung spiegeln sich die besonderen staatsrechtlichen und außenpolitischen Probleme und Belastungen [...]. Die Bundesrepublik [...] verfügte anfangs nur über sehr begrenzte außenpolitische Handlungsmöglichkeiten. Im Petersberger Abkommen vom 22.11.1949 gestanden ihr die Westalliierten aber das Recht zu, internationalen Organisationen beizutreten und konsularische und wirtschaftliche Vertretungen in den westlichen Ländern einzurichten. Daraufhin wurde am 16.6.1950 das Generalkonsulat London als erste Auslandsdienststelle eröffnet und weitere Generalkonsulate [...] folgten noch im selben Jahr. Erst die Revision des Besatzungsstatuts vom März 1951 [...] ermöglichte es der Bundesrepublik, nach vorheriger Zustimmung der Alliierten Hohen Kommission volle diplomatische Beziehungen zu anderen Ländern aufzunehmen. Aus der „Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten“ des Bundeskanzleramts entstand nun das Auswärtige Amt als selbstständige oberste Bundesbehörde. Die letzten formalen Beschränkungen der außenpolitischen Handlungsfreiheit fielen mit der Aufhebung des Besatzungsstatuts am 5.5.1955.
Bis Mitte der 1950er Jahre tauschte die Bundesrepublik mit den meisten Staaten Westeuropas, Amerikas und des Nahen Ostens diplomatische Vertreter aus. Ab den 1960er Jahren erweiterte sich der Kreis um die zahlreichen Länder der Dritten Welt, die nun ihre Unabhängigkeit erlangten. 1965 erfolgte die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Israel. Sehr schwierig gestaltete sich die Normalisierung des Verhältnisses zu den osteuropäischen Staaten. Lediglich zur Sowjetunion [...] bestanden seit 1956 diplomatische Beziehungen. Das Verhältnis zu den anderen Ostblock-Staaten wurde in erster Linie durch den deutschlandpolitischen Standpunkt der Bundesregierung bestimmt[...]. Die im Herbst 1955 zum Grundsatz erhobene Hallstein-Doktrin drohte anderen Staaten für den Fall der Anerkennung der DDR mit ernsten Konsequenzen. Eine Folge davon war der Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Jugoslawien (1957) und Kuba (1963). Noch in den 1960er Jahren bahnte sich jedoch eine Korrektur des außenpolitischen Kurses an, die 1970, im Zeichen der „Neuen Ostpolitik“, zum Abschluss des Gewaltverzichtvertrages mit der Sowjetunion und des Vertrages über die Normalisierung mit Polen führte. Bis Ende 1973 hatte die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen zu allen osteuropäischen Staaten geknüpft. Auch im Verhältnis zur DDR trat mit dem Grundlagenvertrag von 1972 eine gewisse Normalisierung ein. Die beiden deutschen Staaten [...] tauschten Ständige Vertretungen aus. Für die DDR endete damit die außenpolitische Isolierung gegenüber der nichtsozialistischen Staatenwelt [...]. Nach dem Zusammenbruch des staatssozialistischen Systems in der DDR leistete die Außenpolitik einen entscheidenden Beitrag zur Vorbereitung und völkerrechtlichen Absicherung der deutschen Einigung, die mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3.10.1990 vollzogen wurde. Das vereinte Deutschland steht seitdem in einer größeren weltpolitischen Verantwortung [...].
Ausgabe: | 07/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |