Textilabfälle
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 126646
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Textilabfälle
Die Textilproduktion in der Welt hat sich seit der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt. Wurden im Jahr 2000 rund 58 Mio Tonnen Textilfasern hergestellt, waren es 2023 bereits 124 Mio Tonnen, umgerechnet 15,5 Kilogramm pro Kopf der Weltbevölkerung. Setzt sich diese Entwicklung fort, so der „Material Markets Report“, ist 2030 mit einem weiteren Anstieg auf 160 Mio Tonnen zu rechnen. Der zunehmenden Neuproduktion steht eine wachsende Menge an Textilien gegenüber, die als Abfall entsorgt werden. So warfen die Verbraucher in der EU 2022 allein 910 000 Tonnen Textilabfälle in den Müll. Dabei liefert die Statistik nur ein sehr unvollständiges Bild der gesamten Abfallmenge.
Auch in Deutschland hat der Umfang der Textilabfälle deutlich zugenommen. Zwischen 2005 und 2023 stieg die Menge der getrennt erfassten Textilien und Kleidungsstücke aus Privathaushalten von 96 000 auf 175 000 Tonnen. Da der weitaus größte Teil der Alttextilien über private Altkleidersammlungen und Second-Hand-Vermarktung übernommen wird, dürfte die Statistik auch hier nur ein unvollständiges Bild abgeben, das aber doch den Trend der Entwicklung verdeutlicht. Und dieser Trend hat einen Namen: Fast Fashion. Damit ist gemeint, dass der zeitliche Abstand zwischen neuen Styles und Kollektionen in der Mode immer geringer wird. Häufig werden Kleidungsstücke deshalb nur noch für eine Saison erworben und für niedrige Preise wird in Kauf genommen, dass sie qualitativ minderwertig sind. Laut Bundesumweltministerium kaufen die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher im Durchschnitt jährlich 60 Kleidungsstücke, von denen aber ein Fünftel so gut wie nie getragen wird.
Die ökologischen und sozialen Folgen des Billigmode-Trends vor allem für die Produzentenländer liegen auf der Hand. Die Europäische Union will ihren Beitrag dazu leisten, dass der Wettlauf von Überproduktion und Überkonsum eingedämmt wird. Die Kommission macht sich deshalb stark für den nachhaltigen Umgang mit Bekleidung und Textilien. Mit der geplanten Änderung der Abfallrahmenrichtlinie soll jeder Mitgliedstaat verpflichtet werden, ein System der erweiterten Herstellerverantwortung für Textil- und Schuherzeugnisse einzuführen. Die Hersteller sind dann auch für das Ende ihrer Produkte verantwortlich. Sie sollen so dazu angehalten werden, länger haltbare Textilien herzustellen, die zudem leichter wiederverwendbar, reparierbar und recycelbar sind. Bereits seit Anfang 2025 gilt eine Getrenntsammlungspflicht, die besagt, dass Altkleider und gebrauchte Textilien nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen. Ziel ist es, sie dadurch effektiver im Recycling-Kreislauf zu halten.
Ausgabe: | 04/2025 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
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