Die Kultusministerkonferenz

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Infografik Nr. 505080

Das Grundgesetz weist den Ländern die überwiegende Zuständigkeit für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu. Seit mehr als 75 Jahren sorgt die Kultusministerkonferenz dafür, dass trotzdem die notwendige Gemeinsamkeit und Durchlässigkeit des Bildungssystems gewahrt wird. 2024 hat sie sich selbst neu organisiert. Kompakte Informationen in diesem ZAHLENBILD!

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Das Grundgesetz liefert mit seinen Artikeln 30 und 70 die Grundlage für die überwiegende Zuständigkeit der Länder in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Länder entscheiden mithin eigenständig über das Schulwesen, die Hochschulen und die kulturellen Angelegenheiten, soweit das Grundgesetz dem Bund nicht ausdrücklich Kompetenzen zuweist oder offenhält.

Um trotz der Zuständigkeit der einzelnen Länder eine zu weitgehende Aufspaltung des Bildungssystems zu vermeiden und eine gewisse länderübergreifende Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit zu wahren, wurde schon 1948 die Kultusministerkonferenz ins Leben gerufen. Vorausgegangen war eine Konferenz der Erziehungsminister, an der einmalig auch die Länderminister der sowjetischen Besatzungszone teilnahmen. In ihrem weiteren Bestehen war die Kultusministerkonferenz (KMK) das zentrale Gremium für die Koordination der Länder in Fragen des bundesdeutschen Bildungswesens. Die von ihr gefassten Beschlüsse, Empfehlungen und Vereinbarungen ließen der föderalen Vielfalt der deutschen Bildungslandschaft ihren Raum, sorgten aber durch Festlegung von Grundregeln und Standards und die gegenseitige Anerkennung länderspezifischer Besonderheiten für die notwendige Gemeinsamkeit und Durchlässigkeit im Bildungswesen. Die KMK will damit auch der gesamtstaatlichen Verantwortung der Länder für den Bildungsbereich gerecht werden.

Zu den wichtigsten Beschlüssen der KMK gehören: ● Das Hamburger Ab-kommen von 1964, das u.a. die Schularten regelte, die Schulpflicht, die Dauer des Schuljahrs, die Ferien und die wechselseitige Anerkennung der Abschlusszeugnisse. Es wurde 2020 ersetzt durch die umfassende Ländervereinbarung über die Grundstruktur des Schulwesens; ● die Reform der deutschen Rechtschreibung (1996); ● der Konstanzer Beschluss zur Qualitätssicherung schulischer Bildung (1997); ● die Einführung bundesweiter Bildungsstandards für zentrale Schulfächer (ab 2004). Im Hochschulwesen begleitete die KMK u.a. den ● Übergang zum Bachelor/Master-System, fasste Beschlüsse zur Qualitätssicherung in der Lehre und zum Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse (2005). Seit 2006 gibt die KMK gemeinsam mit dem Bundesbildungsministerium alle zwei Jahre den Bericht „Bildung in Deutschland“ heraus.

Um handlungsfähiger zu werden, verordnete sich die KMK 2024 selbst eine Organisationsreform: Unter dem gemeinsamen Dach bestehen seither drei separate Ministerkonferenzen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ein gemeinsamer Vorstand vertritt die KMK nach außen und befasst sich mit übergreifenden Themen. 

Ausgabe: 08/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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