Asylbewerber in Deutschland
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Infografik Nr. 035580
Nach einem Rückgang in der Coronapandemie stieg die Zahl der Asylgesuche in Deutschland 2022 wieder deutlich an. Vergleichen Sie damit die Entwicklung der Asylbewerberzahlen seit 1990!
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland als subjektives Grundrecht in der Verfassung verankert. Danach dürfen Ausländer, die ihr Land aus begründeter Furcht vor (staatlicher) Verfolgung aus rassischen, religiösen, nationalen, sozialen oder politischen Gründen verlassen und in der Bundesrepublik Zuflucht suchen, nicht abgewiesen, abgeschoben oder ausgeliefert werden. Als dieser weitgehende asylrechtliche Schutz 1949 ins Grundgesetz aufgenommen wurde, geschah das im Bewusstsein der Verfolgungen des „Dritten Reichs“ und des Flüchtlingselends nach dem 2. Weltkrieg. Umfang und Anwendung des Asylgrundrechts waren unumstritten, solange es jährlich nur von einigen tausend Menschen in Anspruch genommen wurde. Gegen Ende der 1970er Jahre stieg die Zahl der Asylbewerber jedoch sprunghaft. Viele der Neuankömmlinge flohen vor Krieg, Terror und Verfolgung; daneben wuchs die Zahl derjenigen, die aus wirtschaftlicher Not den Weg nach Deutschland antraten. Um die Zuwanderung dieser sogenannten Wirtschafts- oder Armutsflüchtlinge zu drosseln, wurden mehrfach einschränkende Maßnahmen ergriffen. Die Zahl der Asylbewerber nahm aber weiter zu und erreichte nach Öffnung des „Eisernen Vorhangs“ und während des Jugoslawien-Kriegs Anfang der 1990er Jahre einen vorläufigen Höchstwert.
Um dem möglichen Missbrauch des Grundrechts auf politisches Asyl entgegenzuwirken, wurde 1993 das Asylrecht neu geregelt und der neue Artikel 16a ins Grundgesetz aufgenommen. Darin blieb das individuelle Grundrecht auf Schutz vor politischer Verfolgung bestehen; Personen, die über ein EU-Land oder einen anderen „sicheren Drittstaat“ einreisen, sind aber seither in Deutschland vom Asylverfahren ausgeschlossen.
Aufgrund der Änderungen im Asylrecht ging die Zahl der Asylanträge ab 1993 deutlich zurück. Ab 2008 war jedoch ein neuer Anstieg zu verzeichnen, der sich durch den Bürgerkrieg in Syrien (ab 2011) drastisch verstärkte. Die Zahl der Erstanträge erreichte 2016 mit rund 722 370 einen Höhepunkt, fiel in den Folgejahren aber wieder deutlich ab. Nach einem Tief im Corona-Jahr 2020 stiegen die Zahlen erneut an. 2022 wurden rund 217 770 Erstanträge registriert. Als Herkunftsländer der Asylbewerber standen Syrien (70 976), Afghanistan (36 358), Türkei (23 938) und Irak (15 175) an der Spitze. Flüchtlinge aus der Ukraine hatten Anrecht auf vorübergehenden Schutz nach EU-Recht und brauchten daher kein Asyl zu beantragen. Als asylberechtigt wurden 2022 nur 1 937 Personen anerkannt (0,8 % der Asylentscheidungen). Rund 38 970 weiteren Personen (17,0 %) wurde Flüchtlingsschutz („kleines Asyl“) gewährt, 57 530 (25,2 %) erhielten subsidiären Schutz. Jeder fünfte Antrag wurde indessen als unbegründet abgelehnt.
Ausgabe: | 03/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |