Asylbewerber in Deutschland

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Infografik Nr. 035580
Zuwanderung und Asylrecht gehören zu den gegenwärtig meistdiskutierten politischen Themen in Deutschland. Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Asylbewerberzahlen und vergleichen Sie damit die Entwicklung seit 1990!
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland als subjektives Grundrecht in der Verfassung verankert. Danach dürfen Ausländer, die ihr Land aus begründeter Furcht vor (staatlicher) Verfolgung aus rassischen, religiösen, nationalen, sozialen oder politischen Gründen verlassen und in der Bundesrepublik Zuflucht suchen, nicht abgewiesen, abgeschoben oder ausgeliefert werden. Als dieser weitgehende asylrechtliche Schutz 1949 ins Grundgesetz aufgenommen wurde, geschah das im Bewusstsein der Verfolgung des „Dritten Reichs“ und des Flüchtlingselends nach dem Zweiten Weltkrieg. Umfang und Anwendung des Asylgrundrechts waren unumstritten, solange es jährlich nur von einigen tausend Menschen in Anspruch genommen wurde. Gegen Ende der 1970er Jahre stieg die Zahl der Asylbewerber jedoch sprunghaft. Viele der Neuankömmlinge flohen vor Krieg, Terror und Verfolgung; daneben wuchs die Zahl derjenigen, die aus wirtschaftlicher Existenznot den Weg nach Deutschland antraten. Um die Zuwanderung dieser sogenannten Wirtschafts- oder Armutsflüchtlinge zu drosseln, wurden mehrfach einschränkende Maßnahmen ergriffen. Die Zahl der Asylbewerber nahm aber weiter zu, besonders nach der Öffnung des „Eisernen Vorhangs“ und nach Ausbruch des Bürgerkriegs in Jugoslawien Anfang der 1990er Jahre.
Um dem möglichen Missbrauch des Grundrechts auf politisches Asyl entgegenzuwirken, wurde 1993 das Asylrecht neu geregelt und der neue Artikel 16a ins Grundgesetz aufgenommen. Darin blieb das individuelle Grundrecht auf Schutz vor politischer Verfolgung bestehen; Personen, die über ein EU-Land oder einen anderen „sicheren Drittstaat“ einreisen, sollten aber seither vom Asylverfahren ausgeschlossen bleiben.
Aufgrund der Änderungen im Asylrecht ging die Zahl der Asylanträge ab 1993 deutlich zurück. Ab 2008 war jedoch ein neuer Anstieg zu verzeichnen, der sich durch den Bürgerkrieg in Syrien (ab 2011) drastisch verstärkte. Die Zahl der Erstanträge erreichte 2016 mit rund 722370 einen Höhepunkt, ehe sie in den Folgejahren wieder deutlich abfiel. Nach einem Tief im Corona-Jahr 2020 stiegen die Zahlen erneut an. 2024 wurden rund 229750 Erstanträge registriert. Als Herkunftsländer der Asylbewerber standen Syrien (76765), Afghanistan (34149), Türkei (29177) und Irak (7839) an der Spitze. Flüchtlinge aus der Ukraine hatten Anrecht auf vorübergehenden Schutz nach EU-Recht und brauchten daher kein Asyl zu beantragen. Als asylberechtigt wurden 2024 nur 1964 Personen anerkannt (0,7% der Asylentscheidungen). Rund 35830 weiteren Personen (11,8%) wurde Flüchtlingsschutz („kleines Asyl“) gewährt, 75090 (24,9%) erhielten subsidiären Schutz. Fast jeder dritte Antrag wurde als unbegründet abgelehnt.
Ausgabe: | 06/2025 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |