Asylbewerber in Deutschland
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Infografik Nr. 035580
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland als subjektives Grundrecht in der Verfassung verankert. Umfang und Anwendung des Asylgrundrechts waren unumstritten, solange es jährlich nur von einigen tausend Menschen in Anspruch genommen wurde. Um möglichem Missbrauch des Grundrechts auf politisches Asyl entgegenzuwirken, wurde 1993 das Asylrecht neu geregelt und der neue Artikel 16a ins Grundgesetz aufgenommen. Darin blieb das individuelle Grundrecht auf Schutz vor politischer Verfolgung bestehen.
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