Petitionen an den Deutschen Bundestag

Petitionen an den Deutschen Bundestag
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Infografik Nr. 060162

Gesetze und Verordnungen verfahren zumeist summarisch und regeln den „Normalfall“; auf Ausnahmen und individuelle Besonderheiten können sie nicht eingehen. Die Betroffenen müssen dann gegebenenfalls vor Gericht ziehen, um zu ihrem Recht zu finden. Darüber hinaus hat aber jedermann die Möglichkeit, sich mit seinem Anliegen außerhalb förmlicher Verfahren an die staatlichen Organe zu wenden.

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Gesetze und Verordnungen verfahren zumeist summarisch und regeln den „Normalfall“; auf Ausnahmen und individuelle Besonderheiten können sie nicht eingehen. Auch der Verwaltung gelingt es oft nicht, gerechte und zufriedenstellende Lösungen für den Einzelfall zu finden. Die Betroffenen müssen dann gegebenenfalls vor Gericht ziehen, um zu ihrem Recht zu finden. Darüber hinaus hat aber jedermann die Möglichkeit, sich mit seinem Anliegen außerhalb förmlicher Verfahren an die staatlichen Organe zu wenden – sei es mit Beschwerden über konkrete Maßnahmen oder Unterlassungen der Behörden oder mit Bitten und Vorschlägen zur künftigen Gesetzgebung. Wie die Statistik zeigt, wird dieses grundgesetzlich garantierte Petitionsrecht lebhaft genutzt. Seit der deutschen Einigung gingen beim Bundestag jährlich zwischen 11 000 und 24 000 Bitten und Beschwerden ein.

Wer eine Petition einreicht, kann darin für sich selbst, für eine andere Person oder aber im allgemeinen Interesse sprechen. Bei den meisten Eingaben, die den Bundestag erreichen, handelt es sich um Petitionen einzelner Bürgerinnen und Bürger. Daneben gibt es die Sammelpetition als Unterschriftensammlung zu einem bestimmten Anliegen und die Massenpetition, bei der viele Einzelzuschriften mit nahezu übereinstimmenden Formulierungen denselben Antrag unterstützen (Postkartenaktionen). Solche Petitionen werden häufig von Verbänden oder Bürgerinitiativen ausgelöst, um politische Forderungen und Anregungen an das Parlament heranzutragen. Über die Petitionen erfährt der Bundestag unmittelbar, welche Sorgen und Nöte die Bürger umtreiben und wo Gesetzeslücken oder Umsetzungsmängel bestehen. Er erhält auf diese Weise eine Rückmeldung über die Folgen der Gesetzgebung und den Verwaltungsvollzug.

Petitionen müssen in schriftlicher Form abgefasst und mit Unterschrift und Adresse versehen sein. Beim Bundestag können individuelle Beschwerden und Anregungen auch mit Hilfe eines Online-Formulars per Internet eingereicht werden (https://epetitionen.bundestag.de). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine öffentliche Petition einzubringen. Es handelt sich dabei um Bitten und Beschwerden von allgemeinem Interesse, die in Absprache mit dem Petenten auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht werden und dann anderen Bürgerinnen und Bürgern zur Mitunterzeichnung offenstehen. Der Ausschuss befasst sich mit den Petitionen, hilft mit Ratschlägen und Auskünften, leitet die Zuschriften an die zuständigen Stellen weiter, stellt Nachforschungen an, führt öffentliche Beratungen und Anhörungen durch und formuliert Empfehlungen zur Beschlussfassung durch den Bundestag.

Ausgabe: 11/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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