Petitionen an den Deutschen Bundestag

Petitionen an den Deutschen Bundestag
42 Credits

Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.

Infografik Nr. 060162

Wer sich über die Handhabung eines Bundesgesetzes beschweren will oder gleich Vorschläge zur Verbesserung parat hat, kann sich mit einer Petition an den Bundestag wenden. Man kann sich aber auch einer öffentlichen Petition auf der Petitionsplattform des Bundestags anschließen. Dort werden Fragen aufgeworfen, die für viele Menschen wichtig sind. Lernen Sie sie kennen!

Welchen Download brauchen Sie?

Gesetze und Verordnungen verfahren zumeist summarisch und regeln den „Normalfall“;... mehr
Mehr Details zu "Petitionen an den Deutschen Bundestag"

Gesetze und Verordnungen verfahren zumeist summarisch und regeln den „Normalfall“; auf Ausnahmen und individuelle Besonderheiten können sie nicht eingehen. Auch der Verwaltung gelingt es oft nicht, gerechte und zufriedenstellende Lösungen für den Einzelfall zu finden. Die Betroffenen müssen dann gegebenenfalls vor Gericht ziehen, um zu ihrem Recht zu finden. Darüber hinaus hat aber jedermann die Möglichkeit, sich mit seinem Anliegen außerhalb förmlicher Verfahren an die staatlichen Organe zu wenden – sei es mit Beschwerden über konkrete Maßnahmen oder Unterlassungen der Behörden oder mit Bitten und Vorschlägen zur künftigen Gesetzgebung. Dieses grundgesetzlich garantierte Petitionsrecht wird lebhaft genutzt, wenn auch seit 2009 in abnehmendem Maß. Seit der deutschen Einigung gingen beim Bundestag jährlich zwischen 9000 und 24000 Bitten und Beschwerden ein.

Wer eine Petition einreicht, kann darin für sich selbst, für eine andere Person oder aber im allgemeinen Interesse sprechen. Bei den meisten Eingaben, die Bundestag erreichen, handelt es sich um Petitionen einzelner Personen. Daneben gibt es die Sammelpetition als Unterschriftensammlung zu einem bestimmten Anliegen. Die Massenpetition, bei der viele Einzelzuschriften mit nahezu übereinstimmenden Formulierungen denselben Antrag unterstützen (Postkartenaktion) spielt praktisch keine Rolle mehr. Petitionen müssen in schriftlicher Form abgefasst und mit Unterschrift und Adresse versehen sein; sie können aber auch unter Verwendung des Online-Formulars auf der Petitionsplattform des Bundestags eingereicht werden (https://epetitionen.bundestag.de). Handelt es sich um Bitten und Beschwerden von allgemeinem Interesse, können sie in Absprache mit den Petenten als Öffentliche Petition bekannt gemacht werden und stehen dann anderen Interessenten zur Mitunterzeichnung offen. Die Frist zur Mitunterzeichnung beträgt sechs Wochen. Eine Petition, die mindestens 30000 Menschen unterstützen, wird zu einer Anhö- rung in einer öffentlichen Ausschusssitzung zugelassen.

Über die Petitionen erfährt der Bundestag unmittelbar, welche Sorgen und Nöte die Menschen umtreiben und wo Gesetzeslücken oder Umsetzungsmängel bestehen. Er erhält auf diese Weise eine Rückmeldung über die Folgen der Gesetzgebung und den Verwaltungsvollzug. Der Ausschuss befasst sich mit den Petitionen, hilft mit Ratschlägen und Auskünften, leitet die Zuschriften an die zuständigen Stellen weiter, stellt Nachforschungen an, führt öffentliche Beratungen und Anhörungen durch und formuliert Empfehlungen zur Beschlussfassung durch den Bundestag.

Ausgabe: 01/2026
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen