Petitionen an den Deutschen Bundestag
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 060162
Gesetze und Verordnungen verfahren zumeist summarisch und regeln den „Normalfall“; auf Ausnahmen und individuelle Besonderheiten können sie nicht eingehen. Die Betroffenen müssen dann gegebenenfalls vor Gericht ziehen, um zu ihrem Recht zu finden. Darüber hinaus hat aber jedermann die Möglichkeit, sich mit seinem Anliegen außerhalb förmlicher Verfahren an die staatlichen Organe zu wenden.