Die ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestags
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Infografik Nr. 064113
Die Ausschüsse des Deutschen Bundestags sind kleine Beratungsgremien, deren Aufgabe darin besteht, Vorlagen und Fragen, die ihnen vom Plenum des Bundestags überwiesen wurden, vorbereitend zu behandeln, ihm anschließend über die Beratungsergebnisse zu berichten und Empfehlungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Sie können sich darüber hinaus auch selbstständig mit wichtigen Problemen ihres Sachgebiets befassen. Eine derartige Aufgabenteilung zwischen Plenum und Ausschüssen ist notwendig, weil sich das Parlament nur so mit den oft komplizierten Details einer Gesetzesvorlage befassen kann. Kaum beachtet in der Öffentlichkeit leisten die Ausschüsse damit einen großen Teil der parlamentarischen Arbeit. Grundsätzlich soll jedes Mitglied des Bundestags einem Ausschuss angehören.
Einige Ausschüsse sind vom Grundgesetz vorgeschrieben: der Petitionsausschuss, der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, der Verteidigungsausschuss und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union; gesetzlich festgelegt sind außerdem der Haushaltsausschuss und der Wahlprüfungsausschuss. Die Sachgebiete der übrigen Ausschüsse werden im Allgemeinen so abgegrenzt, dass jedem Ressort der Bundesregerung ein ständiger Ausschuss des Bundestags gegenübersteht. Die Ausschüsse können wiederum Unterausschüsse und Arbeitsgruppen einsetzen, um ihre Aufgaben zu bewältigen.
Über die Einrichtung der Ausschüsse und deren Mitgliederzahl entscheidet der Bundestag nach Beratungen zwischen den Fraktionen. Die Größe der Ausschüsse hängt vom Umfang der zu erwartenden Aufgaben ab. Ihre Zusammensetzung richtet sich dann nach der Stärke der einzelnen Fraktionen im Bundestag. Um die Mehrheitsverhältnisse im Plenum annähernd auf die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu übertragen, wird das Proportionalverfahren nach der Methode Sainte-Laguë/Schepers, hilfsweise das d’Hondtsche Verfahren, angewandt. Steht die Sitzverteilung fest, benennen die Fraktionen ihre Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter. Für die 20. Wahlperiode (ab 2021) setzte der Bundestag 25 ständige Ausschüsse ein. Den Ausschüssen gehören jeweils zwischen 19 und 49 stimmberechtige Mitglieder an. Insgesamt waren 859 Ausschusssitze zu vergeben.
Die Vorsitzenden werden nach Vereinbarung im Ältestenrat oder auf Grund eines rechnerischen Zugriffsverfahrens bestimmt. Die Größe der Fraktionen ist auch für die Zahl der ihnen zustehenden Ausschussvorsitze maßgeblich. In drei Ausschüssen wurde keines der von der AfD-Fraktion für den Vorsitz nominierten Mitglieder gewählt; dort amtieren stattdessen kommissarische Vorsitzende.
Ausgabe: | 07/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |