Bundestagswahlkreise 2017

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Bundestagswahlkreise 2017

Die gesetzliche Mitgliederzahl des Deutschen Bundestages beläuft sich seit der Bundestagswahl 2002 auf 598 Abgeordnete. Die Hälfte dieser Abgeordneten wird in ...

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Bundestagswahlkreise 2017

Die gesetzliche Mitgliederzahl des Deutschen Bundestages beläuft sich seit der Bundestagswahl 2002 auf 598 Abgeordnete. Die Hälfte dieser Abgeordneten wird in den 299 Wahlkreisen direkt gewählt: Wer als Kandidat in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen auf sich vereinigt, zieht als gewählter Volksvertreter in den Bundestag ein. Damit der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 GG) gewahrt bleibt und jeder Wähler auch bei der Abgabe der Erststimme die gleiche Erfolgschance hat, wird das Bundesgebiet in annähernd gleich große Wahlkreise eingeteilt. Entscheidend für die Größe eines Wahlkreises ist die Zahl der Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit. Nach derzeitigem Stand umfasst ein Wahlkreis im Durchschnitt etwa 246000 deutsche Einwohner.

Laut Bundeswahlgesetz soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht mehr als 15 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise abweichen. Bei einer Abweichung von mehr als 25 % muss der Gesetzgeber eine Neuabgrenzung vornehmen. Innerhalb von 15 Monaten nach Beginn einer Wahlperiode prüft eine unabhängige Wahlkreiskommission, ob sich die Bevölkerungsgewichte so verschoben haben, dass Änderungen am Zuschnitt der Wahlkreise erforderlich sind. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012 muss die Kommission dabei auch darauf achten, dass der Anteil der Minderjährigen an der deutschen Bevölkerung von Wahlkreis zu Wahlkreis nicht zu stark abweicht, mit anderen Worten: dass auch die Zahl der Wahlberechtigten annähernd übereinstimmt. Die Vorschläge der Wahlkreiskommission dienen dann dem Bundestag als Entscheidungsgrundlage.

Die Neuabgrenzung eines Wahlkreises ist keine einfache Aufgabe. Jede Änderung betrifft mindestens einen weiteren, oft aber auch mehrere benachbarte Wahlkreise. Dabei sind die Grenzen der Landkreise und Gemeinden nach Möglichkeit zu beachten; die Grenzen des Bundeslandes, zu dem der Wahlkreis gehört, dürfen nicht angeschnitten werden. Bevölkerungsverschiebungen zwischen den Bundesländern können dazu führen, dass sich die Zahl der Wahlkreise je Land verändert. So musste Thüringen zur Bundestagswahl 2017 einen Wahlkreis abgeben, während Bayern einen dazugewinnt. Im Vergleich zur Wahlkreiseinteilung von 2002 haben die ostdeutschen Länder damit insgesamt fünf Wahlkreise eingebüßt (Thüringen 2, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt je 1); demgegenüber bekamen Länder im alten Bundesgebiet fünf Wahlkreise hinzu (Bayern 2, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen je 1).

Ausgabe: 10/2016
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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