Überhang- und Ausgleichsmandate

Überhang- und Ausgleichsmandate
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Durch Änderung des Bundeswahlgesetzes (§ 6) wurde vor der Bundestagswahl 2013 ein neues Verfahren der Mandatszuteilung eingeführt. Es soll gewährleisten, dass die Sitzverteilung im Bundestag dem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht, die für die Parteien abgegeben wurden. Anders ausgedrückt: dass jede Partei für einen Bundestagssitz etwa gleich viele Zweitstimmen benötigt. Dabei werden weiterhin nur Parteien berücksichtigt, die bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen oder aber 3 Wahlkreismandate erobert haben. Nach den Regeln des Verfahrens werden zunächst die 598 regulären Sitze im Bundestag als Sitzkontingente auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Größe dieser Kontingente richtet sich nach der Zahl der deutschen Bevölkerung. Nach der Wahl werden sie in jedem Land entsprechend den Zweitstimmenergebnissen auf die Landeslisten der Parteien aufgeteilt. Hat eine Partei mehr Mandate in den Wahlkreisen direkt gewonnen, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zugestanden hätten, darf sie die überzähligen Mandate (Überhangmandate) wie auch früher schon behalten. 2021 gab es 34 Überhangmandate, davon 12 für die CDU, 11 für die CSU, 10 für die SPD und 1 für die AfD. Die in den Ländern zugeteilten Mandate, einschließlich der Überhangmandate, addieren sich auf Bundesebene zur Mindestsitzzahl, die einer Partei jeweils zusteht. 2021 ergaben sich 180 Mindestsitze für die SPD, 134 für die CDU, 45 für die CSU, 94 für die GRÜNEN, 76 für die FDP, 70 für die AfD, 32 für LINKE und 1 für die SSW. Damit hätte der Bundestag insgesamt 632 Sitze gezählt: 598 reguläre Sitze + 34 Überhangmandate.

An diesem Punkt schließt sich seit 2013 ein Ausgleichsverfahren an, das die durch Überhangmandate und andere Faktoren verzerrte Sitzverteilung mit dem Verhältnis der Zweitstimmen auf Bundesebene in Einklang bringen soll. 2021 musste die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag auf 736 erhöht werden, damit sie proportional zu den Zweitstimmen auf die Parteien aufgeteilt werden konnte und gleichzeitig jede Partei die ihr zustehende Mindestsitzzahl erhielt. Bei der endgültigen Verteilung der 736 Sitze auf die Bundestagsparteien entfielen zusätzlich zu den Mindestsitzen 26 Mandate (Ausgleichsmandate) auf die SPD, 24 auf die GRÜNEN, 18 auf die CDU, 16 auf die FDP, 13 auf die AfD und 7 auf die LINKE.

Nach einem Parlamentsbeschluss vom Oktober 2020 müssen bis zu drei Überhangmandate jedoch nicht mehr ausgeglichen werden. Die Deckelung der Ausgleichsmandate sollte einer weiteren Vergrößerung des Bundestags entgegenwirken. 2021 profitierte davon die CSU: Drei ihrer Überhänge wurden nicht ausgeglichen, mit diesen ist sie also überproportional zu ihrem Zweitstimmenergebnis vertreten.

Ausgabe: 12/2021
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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